Rathaus-Wegweiser
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Baurechtsamt
Beschreibung
WICHTIG: Ungeachtet der Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) - rechtskräftig seit dem 25.11.2023 - ist derzeit der Zugang zur elektronischen Einreichung baurechtlicher Anträge jeglicher Art nicht eröffnet. Das Baurechtsamt der Stadt Wiesloch, welches auch untere Baurechtsbehörde aufgrund der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft für die Gemeinde Dielheim ist, ist derzeit noch nicht entsprechend technisch ausgestattet. Die Anträge müssen daher weiterhin auf herkömmlichem Wege in 2-facher bzw. für die Gemeinde Dielheim in 3-facher Papierausfertigung beim Baurechtsamt Wiesloch eingereicht werden.
- Auskunft über die Bebaubarkeit von Grundstücken
- Bauantrags- und Kenntnisgabeverfahren
- Bauüberwachung
- Bauberatung und Information
- Untere Denkmalschutzbehörde
- Untere Verwaltungsbehörde für wasserrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
- Schornsteinfegerwesen
- Werbeanlagen
Lieferanschrift
Öffentlicher Personennahverkehr
Haltestelle Ringstraße
Parkplatz
Rathaus-Tiefgarage (Navigationziel: Röhrgasse Ecke Röhrbuckel)
Cityparkhaus (PALATIN, Ringstraße 17–19)
Kontakt
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Persönlicher Kontakt
Leiterin
Übergeordnete Dienststellen
FB5: Bauen, Technik, UmweltLeistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Bebauungsplan einsehen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
Formulare und Onlinedienste
- EWärmeG 2008 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- EWärmeG2015 Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Gebäudeenergiegesetz - Merkblatt und Formulare
- Wsl Bauordnung: Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren
- Wsl Bauordnung: Angaben zu gewerblichen Anlagen die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen
-
Wsl Bauordnung: Angrenzererklärung
Zustimmungserklärung des Angrenzers gegenüber der Baurechtsbehörde -
Wsl Bauordnung: Bauabnahme
Antrag auf Bauabnahme -
Wsl Bauordnung: Baubeginn-Mitteilung
Mitteilung über den Baubeginn - Wsl Bauordnung: Baubeschreibung
-
Wsl Bauordnung: Baubeschreibung Nutzungsänderung oder kleinere Maßnahmen
Baubeschreibung bei Nutzungsänderung oder Baumaßnahmen geringeren Umfangs -
Wsl Bauordnung: Baubeschreibung Werbeanlage
Baubeschreibung zum Antrag auf Baugenehmigung einer Werbeanlage -
Wsl Bauordnung: Baugenehmigung (im vereinfachten Verfahren)
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren - Wsl Bauordnung: Baugenehmigung oder Bauvorbescheid
- Wsl Bauordnung: Baulastenauskunft
-
Wsl Bauordnung: Bauleiter-Benennung
Benennung des Bauleiters/Fachbauleiters -
Wsl Bauordnung: Befreiungsantrag (einfache Ausführung)
Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung - Wsl Bauordnung: Einwendungen als Angrenzer zu einem Bauvorhaben
- Wsl Bauordnung: Erklärung Standsicherheitsnachweis
-
Wsl Bauordnung: Feuerungsanlagen
Technische Angaben über Feuerungsanlagen - Wsl Bauordnung: Kenntnisgabeverfahren
- Wsl Bauordnung: Lageplan - Schriftlicher Teil
- Wsl Bauordnung: Merkblatt Unterlagen Bauantrag
-
Wsl Bauordnung: Nachweis nach § 10 EEWärmeG: Ausnahmen
Bundesgesetz, betrifft Neubauten. -
Wsl Bauordnung: Nachweis nach § 10 EEWärmeG: Biogas
Bundesgesetz, betrifft Neubauten. -
Wsl Bauordnung: Nachweis nach § 10 EEWärmeG: Bioöl
Bundesgesetz, betrifft Neubauten. -
Wsl Bauordnung: Nachweis nach § 10 EEWärmeG: Ersatzmaßnahmen
Bundesgesetz, betrifft Neubauten. -
Wsl Bauordnung: Nachweis nach § 10 EEWärmeG: Feste Biomasse
Bundesgesetz, betrifft Neubauten. -
Wsl Bauordnung: Nachweis nach § 10 EEWärmeG: Geothermie und Umweltwärme
Bundesgesetz, betrifft Neubauten. -
Wsl Bauordnung: Nachweis nach § 10 EEWärmeG: Mehrere Gebäude
Bundesgesetz, betrifft Neubauten. -
Wsl Bauordnung: Nachweis nach § 10 EEWärmeG: Solarthermie
Bundesgesetz, betrifft Neubauten. - Wsl Bauordnung: Nachweis nach § 20 EWärmeG: Außenwanddämmung
- Wsl Bauordnung: Nachweis nach § 20 EWärmeG: Deckblatt, Nachweis des Eigentümers
- Wsl Bauordnung: Nachweis nach § 20 EWärmeG: Einzelraumfeuerung
- Wsl Bauordnung: Nachweis nach § 20 EWärmeG: Feste Biomasse, Holz-Zentralheizung
- Wsl Bauordnung: Nachweis nach § 20 EWärmeG: Gasförmige Biomasse - Biomethan
- Wsl Bauordnung: Nachweis nach § 20 EWärmeG: Gesamtnachweis Gebäudehülle
- Wsl Bauordnung: Nachweis nach § 20 EWärmeG: Kraft-Wärme-Kopplung
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Wsl Bauordnung: Stellplatzberechnung
Berechnung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge - Wsl Bauordnung: Vertretungsvollmacht bei Bauangelegenheiten