Rathaus-Wegweiser
Persönliche Vorsprachen, auch in den Ortsverwaltungen, sind nur mit Termin möglich. So können Wartezeiten vermieden werden.Infoseite Terminvergabe.
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Grundbucheinsichtsstelle
Beschreibung
Grundsteuerreform 2022 - Angaben zur Feststellungserklärung:
Die für die Feststellungserklärung erforderlichen Angaben (z.B. Gemarkung, Nummer des Grundbuchblatts, Flurstücksnummer oder Fläche des Flurstücks) finden Sie in Ihrem Kaufvertrag, in Eintragungsbekanntmachungen des Grundbuchamts und in Ihnen bereits vorliegenden Grundbuchausdrucken. Der vielfach verwendete Begriff „Grundbuchauszug“ entspricht dem Begriff „Grundbuchausdruck“.
Die Flurstücknummer Ihres Grundstücks können Sie auf der Internetseite www.geoportal-bw.de ermitteln.
Die Fläche Ihres Grundstücks können Sie über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg unter dem Link https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw in Erfahrung bringen.
In der Regel ist es nicht erforderlich, für die Abgabe der Feststellungserklärung einen neuen, gebührenpflichtigen Grundbuchausdruck zu beantragen.
Sollten Sie Fragen oder Unterstützung beim Ausfüllen der Vordrucke zur Feststellungserklärung haben, nutzen Sie neben den Ausfüllanleitungen die von der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg mit Blick auf die Grundsteuerreform eingerichtete Internetseite www.grundsteuer-bw.de oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Die zentralen Grundbuchämter und die kommunalen Grundbucheinsichtsstellen können zur Grundsteuer oder Feststellungserklärung keine Auskünfte erteilen.
Grundbucheinsichtsstelle:
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher zu gewährleisten, wurde im Wieslocher Rathaus und im Ortsteil Schatthausen eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
Die Einsicht in das Grundbuch ist nach § 12 Grundbuchordnung jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Einsichtsberechtigt ist z.B. der Eigentümer, eingetragene Berechtigte und Gläubiger.
Reine Neugier oder Kaufinteresse berechtigen nicht zur Einsicht!
Die Identität des Antragstellers muss durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachgewiesen werden.
Aufgaben der Grundbucheinsichtsstelle:
- Grundbucheinsicht
- Auskünfte aus dem Grundbuch
- Erteilung von unbeglaubigten und beglaubigten Grundbuchausdrucken.
- Unterschriftsbeglaubigungen gem. § 32 Abs. 4 LFGG BW z.B. für Löschung von Grundschulden, Eintragungen ins Vereinsregister, Verwalternachweise; Ratschreiber
- Auskünfte in Grundbuchangelegenheiten
Für andere Angelegenheiten wenden sie sich bitte an das Amtsgericht
Mannheim - Grundbuchamt -
Voltastraße 9, 68199 Mannheim
Telefon: 0621 292-1363 oder -1456
Fax: 0621 292-1307
E-mail: poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de
Sollten Sie Abschriften aus den Grundbuchakten benötigen, wenden Sie sich bitte an das Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg (GBZA):
Stammheimer Str. 10
70806 Kornwestheim
Telefon: 07154 / 17820-100
Fax: 07154 / 17820- 200
E-Mail: poststelle@gbzakornwestheim.justiz.bwl.de
Öffentlicher Personennahverkehr
Haltestelle Ringstraße
Parkplatz
Rathaus-Tiefgarage (Navigationziel: Röhrgasse Ecke Röhrbuckel)
Cityparkhaus (PALATIN, Ringstraße 17–19)
Kontakt
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Persönlicher Kontakt
Grundbucheinsichtsstelle
Grundbucheinsichtsstelle in Schatthausen.
Vorsprache NUR nach vorheriger TERMINVEREINBARUNG, um längere Wartezeiten zu vermeiden.