Rathaus-Wegweiser

Persönliche Vorsprachen, auch in den Ortsverwaltungen, sind nur noch mit Termin möglich. So können Wartezeiten vermieden werden.Bitte nutzen Sie für das Bürgerbüro, Ausländeramt und Standesamt gerne die online-Terminvergabe, siehe Infoseite Terminvergabe.Im Foyer des Rathauses ausgelegte Planunterlagen können während der Öffnungszeiten auch ohne vorherige Terminvereinbarung eingesehen werden.
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Wirtschaftsprüferkammer
Beschreibung
Die Wirtschaftsprüferkammer ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die unter Staatsaufsicht stehende Organisation aller Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland. Ihre Aufgaben nach § 57 Wirtschaftsprüferordnung sind unter anderem:
- den Berufsstand gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten (z.B. Gesetzgeber, Behörden und Gerichte);
- ihre Mitglieder zu beraten und zu belehren;
- die Berufsaufsicht über ihre Mitglieder auszuüben, soweit nicht die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft gegeben ist;
- das Qualitätskontrollverfahren durchzuführen;
- das bundeseinheitliche Wirtschaftsprüfer-Examen und die Prüfung als vereidigter Buchprüfer durchzuführen;
- Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zu bestellen bzw. Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften anzuerkennen, wie auch die Bestellung bzw. Anerkennung zu widerrufen.