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Naturschutzgebiete und Flächenhafte Naturdenkmale

Zauneidechse auf Baumrinde
Hinweisschild auf Naturschutzgebiet

Wofür brauchen wir Naturschutzgebiete und Flächenhafte Naturdenkmäler?

Laut aktuellen Roten Listen der bedrohten Tier- und Pflanzenarten sind derzeit 54 % der einheimischen Tier- und 49 % der einheimischen Pflanzenarten gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Besonders stark bedroht und daher streng geschützt sind unter anderem alle einheimischen Amphibienarten (Frösche, Kröten, Salamander und Molche sowie ihr Laich und ihre Larven) und alle Fledermausarten.

Um den durch intensive Landnutzung, Flächenversiegelung durch Straßen- und Stadtbau verursachten Verlust natürlicher Lebensräume  (Biotope) zu begrenzen, wurden und werden Schutzgebiete geschaffen.

Naturschutzgebiete in Wiesloch

Naturschutzgebiete (NSG) sind Naturflächen, die wegen ihrer besonders wertvollen Tier- und Pflanzenarten und Lebensraumtypen (Biotopen) durch das Naturschutzgesetz den bestmöglichen Schutz genießen. Sie sind ein Reichtum der Stadt Wiesloch
Es gibt auf der Gemarkung der Stadt Wiesloch in Wiesloch und Baiertal vier Naturschutzgebiete.

Alle Naturschutzgebiete sind öffentlich zugänglich.


Wichtige Verhaltensregeln in Naturschutzgebieten

Im Naturschutzgebiet hat die Natur Vorrang vor jeder Freizeit- und Erholungsnutzung.

Daher verbietet die Naturschutzordnung insbesondere:

  • die Wege zu verlassen
    (Trittbelastungen schädigen die Vegetation, seltene Pflanzen sterben ab. Typische Vogelarten werden vertrieben, begonnene Bruten verlassen.)
  • Hunde frei laufen zu lassen
    (Brütende oder nahrungssuchende Tiere werden vertrieben.)
  • Pflanzen zu entnehmen oder zu beschädigen
    (Jedes Pflücken oder Ausgraben beschleunigt das Aussterben gefährdeter Arten.)
  • Tiere zu beunruhigen, zu fangen und zu verletzen
    (Im Naturschutzgebiet soll eine ungestörte Entwicklung von Tieren möglich sein.)
  • Feuer zu machen
    (Pflanzen und Kleintiere verbrennen, brütende Tierarten werden vertrieben.)
  • Abfälle und anderes Material zu lagern oder wegzuwerfen
    (Biotope werden dadurch zerstört.)
  • zu reiten
    (Durch den Hufschlag wird die Vegetation geschädigt und Tiere werden vertrieben.)
  • Lärm zu verursachen oder Tiere zu beunruhigen
    (Vor allem die scheuen und deshalb in ihrer Existenz bedrohten Tiere verlassen das Biotop und verlieren damit ihren Lebensraum.)

FFH-Gebiete in Wiesloch

Fauna-Flora-Habitate sind Schutzgebiete, die im Rahmen des europaweiten Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ unter Schutz gestellt wurden, um überregionale Zusammenhänge zu schaffen. So soll der Verinselung von wertvollen Lebensräumen entgegen gewirkt werden und die einzigartigen Lebensgemeinschaften der Natur sollen für nachfolgende Generationen von Menschen erhalten werden.
In Wiesloch und Schatthausen sind seit 2004 drei FFH-Gebiete festgeschrieben worden.


Landschaftsschutzgebiete

Der Schutz von Landschaftsschutzgebieten (LSG) ist etwas weniger streng als bei Naturschutzgebieten. Meist handelt es sich um großflächige Landschaftsräume mit verschiedenen Lebensraumtypen.
In Wiesloch gibt es zwei Landschaftsschutzgebiete.


Kontakt

NN, Umweltbeauftragte und Lokale Agenda, Fachbereich 5
Rathaus, Zimmer 010, 2. Untergeschoss
Telefon: 06222 84 4974, Fax: 06222 84 4979
umweltschutz@wiesloch.de

 
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Alte Bilder

Historische Ansicht von Wiesloch, mit Kirchtürmen und Bäumen.
Ansicht, Lithografie.

Blick in die Hauptstraße
Hauptstraße

Kaiserliches Postamt, Hauptstraße, vor 1890
Hauptstraße, vor 1890.

Untere Hauptstraße 1910

Untere Hauptstraße mit vielen parkenden Autos
Untere Hauptstraße 1950/60er

Gebäude mit historischer Straßenbahn davor, 1901 aufgenommen.
Heidelberger Straße, 1901.

Alter Stadtbahnhof mit Menschen, die an den Gleisen warten.
Stadtbahnhof, 1901.

Sammlung Lamerdin

Ölgemälde mit Pferden und Link zur Seite Sammlung Lamerdin
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