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Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte der Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet

Die städtebaulichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 wurden am 17.03.2022 durch den Gutachterausschuss beschlossen.
Die Bodenrichtwerte mit den örtlichen Fachinformationen können auf der Internetseite des Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) eingesehen werden.

Die Bodenrichtwerte (und Flächenangaben) für die Steuererklärung zur neuen Grundsteuer können kostenfrei über das Internet-Portal https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de abgerufen werden.

Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Grundvermoegen+_Grundsteuer+B_

Fragen zu den Bodenrichtwerten beantwortet:
Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis
Weberstraße 4, 69181 Leimen
Telefon 06224 5739530
E-Mail: verwaltung@gaasornk.de
Internetseite: www.gaasornk.de