Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim
Teil 1, Kernstadt und Frauenweiler (707,4 KB)
Teil 2, Baiertal, Schatthausen, Dielheim, Horrenberg, Unterhof, Balzfeld (1,105 MB)
Aktuelle Verfahren
6. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim
„Östliche Königswiese“ in Wiesloch
- Amtliche Bekanntmachung (169,9 KB) Aufstellungsbeschluss, RNZ 16.11.2020
- Sitzungsvorlage (180/2020): (1,115 MB) 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim im Bereich „Östliche Königswiese“ in Wiesloch – Aufstellungsbeschluss; Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 12.11.2020
- Vorentwurf (992,8 KB) zur 6. Teiländerung des Flächennutzungplans; Stand 23.10.2020
- Übersichtsplan der Biotoperweiterung (722 KB); Stand 2020
- Artenschutzrechtliche Voruntersuchung (2,25 MB) vom 03.09.2019
- Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung (5,12 MB) „Dielheimer Straße – Penny“ in Wiesloch, Stand 20.08.2020
- Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes (3,551 MB) in Wiesloch-Altwiedloch vom 12.02.2020
- Boden: Ergebnisvermerk Handlungsbedarf und Vorabinformation Ergebnisse Untergrunduntersuchungen und historische Recherche mit Anlagen vom 03.05.2019 (Ing.Büro Roth und Partner):
Anlage 1 (5,411 MB)
Anlage 2 (702,8 KB)
Handlungsbedarf und Ergebnisvermerk (80,1 KB)
Kontakt zu diesem Verfahren:
Frau Engelhardt-Lange
Stadtentwicklung, Fachbereich 5
Rathaus, Zimmer 406, 2. Obergeschoss
Tel.: 06222 84-289, Fax: 06222 84-459
r.engelhardt-lange@wiesloch.de
5. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim
Äußere Helde, Ehemalige Wellpappe, PZN-Gärtnereigelände
- Bekanntmachung (261,9 KB)
- Planzeichnung (4,933 MB)
- Begründung mit Umweltbericht (2,416 MB)
- Behandlung der Stellungnahmen (627,6 KB) der Behörden und Träger öffentlicher Belange inklusive bereits vorliegender, umweltbezogener Stellungnahmen
Gutachten:
- 01 Wellpappe Artenschutz (2,494 MB)
- 02 Äußere Helde Artenschutz (3,633 MB)
- 03 PZN Artenschutz (6,142 MB)
- 04 Wellpappe Boden 1 (3,226 MB)
- 05 Wellpappe Boden 2 (1,836 MB)
- 06 Wellpappe Boden 3 (1,691 MB)
- 07 Äußere Helde Boden 1 (1,138 MB)
- 08 Äußere Helde Boden 2 (889,5 KB)
- 09 Äußere Helde Boden 3 (12,181 MB)
- 10 Wellpappe Schallgutachten (12,652 MB)
Die Auslegung zum Verfahren der 5. Änderung des Flächennutzungsplans findet in der Zeit vom 2. Oktober 2020 bis einschließlich 2. November 2020 statt.
Kontakt zu diesem Verfahren:
Frau Schiffer, Stadtentwicklung, Fachbereich 5
Rathaus, Zimmer 406, 2. Obergeschoss
Telefon: 06222 84-369, Fax: 06222 84-459
a.schiffer@wiesloch.de
3. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim
Hauptstraße / Am Schwimmbad
- Bekanntmachung (117,1 KB)
- Planzeichnung (1,024 MB)
- Begründung (1009,9 KB)
- Behandlung der Stellungnahmen (5,091 MB) der Behörden und Träger öffentlicher Belange inklusive bereits vorliegender, umweltbezogener Stellungnahmen
- Formblatt (32 KB) zur Abgabe einer Stellungnahme
Die Auslegung zum Verfahren der 3. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan finden in der Zeit vom 24. August 2020 bis einschließlich 2. Oktober 2020 statt. Die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren „Hauptstraße / Am Schwimmbad“ finden Sie hier.
Kontakt zu diesem Verfahren:
Frau Rothas, Stadtentwicklung, Fachbereich 5
Rathaus, Zimmer 406, 2. Obergeschoss
Telefon: 06222 84-368, Fax: 06222 84-459
d.rothas@wiesloch.de
Allgemeine Informationen
Der Flächennutzungsplan (FNP), auch als „vorbereitender Bauleitplan“ bezeichnet, ist eine grafische Darstellung des gesamten Gemeindegebiets, in dem die bestehenden und die in Zukunft beabsichtigten Flächennutzungen in den Grundzügen dargestellt sind. Er ist das Ergebnis eines Planungsprozesses und wird vom Gemeinderat beschlossen. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke (insbesondere Bebauungspläne) für die Verwaltung bindend. Insoweit stellt der Flächennutzungsplan eine Art Rahmenprogramm für die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Die Inhalte des Flächennutzungsplans richten sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Gegenüber dem einzelnen Bürger oder Grundstückseigentümer besitzt der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung, es können aus diesem somit keine Rechte oder Pflichten abgeleitet werden
Im Flächennutzungsplan werden im Wesentlichen folgende Flächen ausgewiesen:
- für die Bebauung vorgesehene Flächen als Wohn-, Misch- und Gewerbebauflächen
- Verkehrsflächen für den überörtlichen Hauptverkehr
- Einrichtungen und Anlagen für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereiches
- Grün-, Park-, Frei- und Sportflächen
- land- und forstwirtschaftliche Flächen
Besondere Bedeutung hat der Flächennutzungsplan somit für die Entwicklung von Neubaugebieten. Aus den im Flächennutzungsplan dargestellten, geplanten Bauflächen werden für einzelne, bislang unbebaute Bereiche in der Gemeinde Bebauungspläne („verbindliche Bauleitpläne“) entwickelt und dadurch die Erschließung und Baulandumlegung des entsprechenden Neubaugebiets planungsrechtlich vorbereitet.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim wurde am 1. Mai 1981 rechtsverbindlich. Damit lag damals erstmalig für diesen Verwaltungsraum ein einheitliches Planwerk vor. Die Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim war die erste, die in der Region Unterer Neckar einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan besaß. Mit dem Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1981 bestand somit ein Grundkonzept der Stadtentwicklung für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren, welches jedoch nicht als starres Schema verstanden werden darf. Die Entwicklung einer Kommune gestaltet sich erfahrungsgemäß dynamisch und flexibel, so dass ein solcher Plan auch immer Anpassungen an veränderte Entwicklungen ermöglichen muss. Dies bedeutet, dass in gewissen Zeitabständen der FNP mit der tatsächlichen Entwicklung (Bevölkerung, Wirtschaft usw.) verglichen werden muss. Der Flächennutzungsplan wurde daher zuletzt im Jahr 2000 fortgeschrieben.
Wohnbauflächen
Bei einer Ausweisung der Wohnbauflächen muss Folgendes berücksichtigt werden:
- Wohnbedürfnisse der Bevölkerung
- Erhaltung und Konzentration städtischer Strukturen des Mittelzentrums Wiesloch
- Flächensparende Bauweise
Dabei sollte angestrebt werden, die durch die Bebauung zu erwartenden Eingriffe möglichst innerhalb des jeweiligen Baugebietes soweit wie möglich auszugleichen. Aus diesem Grund sind manche Gebiete in der Fläche größer ausgewiesen, als für die vorgesehene Zahl der Wohneinheiten erforderlich.
Ausgewiesene geplante Wohnbauflächen
- Wiesloch: Gewann Äußere Helde: 1200 Wohneinheiten (WE), 54 Hektar (ha)
- Wiesloch: Häuseläcker: 200 WE, 6 ha (realisiert)
- Wiesloch: Äußere Rohrlach: 60 WE, 2 ha (realisiert)
- Baiertal: Adelsgrund: 70 WE, 2 ha
- Baiertal: Sauberg, 1. Abschnitt: 70 WE, 2 ha (realisiert)
- Baiertal: Ziegelhüttenteich: 50 WE, 2 ha (realisiert)
- Baiertal: Vordere Röttere: 50 WE, 2 ha
- Schatthausen: Dammwiesen: 20 WE, 1 ha
- Schatthausen: Repsäcker, 1. Abschnitt: 50 WE, 2 ha (realisiert)
- Dielheim: Eckertsberg 2: 60 WE, 3 ha
- Balzfeld: Erlenbachwiesen: 120 WE, 6 ha
Gewerbeflächen
Neben der Notwendigkeit zur Schaffung neuer Wohngebiete entsteht zusätzlich Nachfrage nach Arbeitsplätzen und Gewerbeflächen. Daher müssen für die Ansiedlung von Betrieben auch die notwendigen gewerblichen Bauflächen ausgewiesen werden.
Dabei ist zu beachten, dass die Nachfrage nach Flächen im Dienstleistungsbereich noch zunehmen wird und die Zahl der Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe eher rückläufig ist. Gerade im Dienstleistungsbereich zeigt sich, dass die rasante Entwicklung nicht immer exakt vorausberechnet werden kann. Beispiele hierfür sind die Firmen SAP und MLP.
Ausgewiesene geplante Gewerbeflächen
- Wiesloch: Weinäcker: 480 Arbeitsplätze (AP), 7 Hektar (ha)
- Wiesloch: Oberer Sandpfad: 610 AP, 9 ha
- Wiesloch: Weidenloch: 120 AP, 2 ha (teilweise realisiert)
- Wiesloch: Waldwiesen: 6 ha
- Baiertal: Rohrbuckel: 140 AP, 2 ha
- Dielheim: Heiligenstein: 440 AP, 7 ha
- Horrenberg: Neuwiesen: 70 AP, 2 ha
- Balzfeld: Schleimwiesen: 20 AP, 1 ha
Der Landschaftsplan
Mit Natur und Landschaft muss sehr sorgsam umgegangen werden. Aus diesem Grund wurde parallel zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim ein Landschaftsplan erarbeitet. Die Ergebnisse dieses Landschaftsplanes wurden mit allen übrigen Belangen abgewogen. Und anschließend, soweit möglich, in den Flächennutzungsplan übernommen. Die Ergebnisse der Biotopvernetzung haben ebenso ihren Eingang in den Flächennutzungsplan gefunden.
Wie bereits im Flächennutzungsplan von 1981 sind auch in der Fortschreibung 2000 die Flächen entlang der Tal- und Bachauen weitest möglich von anderen Nutzungen freigehalten worden. Somit ist eine Durchgrünung der besiedelten Bereiche gegeben. Diese Freihaltung der Flächen schafft Voraussetzungen für ein günstiges Kleinklima und für die Zufuhr frischer Luft in die bewohnten Gebiete.
Trotz schwieriger Verhältnisse und sehr unterschiedlicher Interessenlagen liegt mit diesem fortgeschriebenen Flächennutzungsplan ein umfassendes und ausgewogenes Planwerk vor, das den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht wird.
Sollten Sie einzelne Fragen zu diesem Planwerk haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wiesloch und Dielheim gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Kontakt
Herr Schneider, Stadtentwicklung, Fachbereich 5
Rathaus, Zimmer 406a, 2. Obergeschoss
Telefon: 06222 84-283, Fax: 06222 84-459
h.schneider@wiesloch.de