Diese Seite vorlesen:

Energetische Standards in der Stadtentwicklung (Bauleitplanung)

Vor dem Hintergrund ambitionierter Klimaschutzziele (u.a. Klimaneutralität bis 2040) hat der Gemeinderat der Stadt Wiesloch am 27.05.2020 beschlossen, dass für künftige Neubaugebiete und Projekte der Stadtentwicklung, für die die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist, energetische Standards gelten. Für jedes Projekt ist ein Energiekonzept zu erstellen bzw. in Auftrag zu geben. Dessen rechtzeitige Erstellung erlaubt die energetische Optimierung des Städtebaus und die frühzeitige Identifizierung lokaler (erneuerbarer) Energieträger. Die Ergebnisse des Energiekonzepts sind bei der Erstellung des Bebauungsplans und der Ausgestaltung der entsprechenden Verträge zu berücksichtigen.

Mit Beschluss vom 20.03.2022 hat der Gemeinderat die Mindestanforderung an den Gebäude-Energiestandard auf Effizienzhaus/ Effizienzgebäude 40 geändert.

Die durch den Gemeinderat beschlossenen und im Rahmen von Bebauungsplanverfahren künftig einzuhaltenden energetischen Standards umfassen:

  1. Erstellung eines Energiekonzepts
  2. Mindestanforderung Gebäude-Energiestandards Effizienzhaus/ Effizienzgebäude 40 für alle Wohngebäude und alle Nicht-Wohngebäude
  3. Energie-Autarkiegrad von mindestens 50 %
  4. Nutzung von Solarenergie auf mindestens 50 % der Gebäude-Grundflächen

Detaillierte Übersicht der geltenden energetischen Standards (143 KB).

Hintergrund

Angesichts der immer deutlicher werdenden Auswirkungen des Klimawandels hat der Gemeinderat am 25.09.2019 auf Antrag der SPD-Fraktion und mit Ergänzungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, dass die Stadt Angesichts der immer deutlicher werdenden Auswirkungen des Klimawandels hat der Gemeinderat am 25.09.2019 auf Antrag der SPD-Fraktion und mit Ergänzungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, dass die Stadt Wiesloch ein verbindliches Maßnahmenkonzept zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 entwickelt. Für 2030 wird eine CO2-Reduzierung auf 42% des Status 1990 angestrebt.

Diese ambitionierten Klimaschutzziele stellen Stadt und Verwaltung insbesondere auch bei Projekten der Stadtentwicklung vor große Herausforderungen: Neue, zusätzliche Maßnahmen und Vorgaben für eine klimagerechte Bauleitplanung sind zu entwickeln und in laufende Planungen zu integrieren, ohne dabei Gefahr zu laufen, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu gefährden und Investoren zu verlieren.

Die Stadt Wiesloch hat daher das Büro ebök Planung und Entwicklung GmbH, Tübingen im Januar 2020 beauftragt, Handlungsempfehlungen für die künftigen energetischen Standards in der Stadtentwicklung zu erarbeiten. In einem Workshop des Gemeinderats am 14.02.2020 zum Thema „Energetische Standards in der Stadtentwicklung“ wurden fachliche Grundlagen und Fragen des Klimawandels, der energetischen Bauleitplanung, der verschiedenen Gebäudeenergiestandards und der energetischen Bilanzierung dargestellt und erörtert. Im Anschluss hat das Büro ebök seine Empfehlungen in einem umfassenden Bericht zusammengestellt.

Auf dieser Grundlage wurde ein Vorschlag der Verwaltung erarbeitet, über den in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.05.2020 beschlossen wurde.

Weitere Informationen

Vorlage Gemeinderat 65/2020 (1003,8 KB)

Vorlage Gemeinderat 35/2022 (185,6 KB)

Fragen zu den energetischen Standards in Wiesloch beantwortet Ihnen gerne das Stadtplanungsteam, E-Mail stadtplanung@wiesloch.de.