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Formulare, Merkblätter und online-Dienste

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Baurechtsamt

Ungeachtet der Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) - rechtskräftig seit dem 25.11.2023 - ist derzeit der Zugang zur elektronischen Einreichung baurechtlicher Anträge jeglicher Art nicht eröffnet. Das Baurechtsamt der Stadt Wiesloch, welches auch untere Baurechtsbehörde aufgrund der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft für die Gemeinde Dielheim ist, ist derzeit noch nicht entsprechend technisch ausgestattet. Die Anträge müssen daher weiterhin auf herkömmlichem Wege in 2-facher bzw. für die Gemeinde Dielheim in 3-facher Papierausfertigung beim Baurechtsamt Wiesloch eingereicht werden.


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