Sie können die Einsicht in Ihren Versicherungsverlauf formlos anfordern. Der zuständige Rentenversicherungsträger sendet Ihnen daraufhin den Versicherungsverlauf zu.
Stellen Sie Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf fest, können Sie einen elektronischen Antrag auf Kontenklärung stellen. Den Antrag finden Sie in den Online-Services der Deutschen Rentenversicherung im Fachgebiet Versicherung.
Diesen Antrag können Sie auch unabhängig davon entweder bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.
Mit Ihrer ersten Renteninformation ab dem 27. Geburtstag wird Ihnen ein Versicherungsverlauf zugesandt. Dazu müssen Sie lediglich fünf Jahre Beiträge gezahlt haben.
Wenn Sie 43 Jahre alt sind, sendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger automatisch einen weiteren Versicherungsverlauf zur Überprüfung der gespeicherten Zeiten zu. Anschließend erhalten Sie alle sechs Jahre einen Versicherungsverlauf.
Die Versicherten werden in regelmäßigen Abständen per Post angeschrieben und aufgefordert, die Angaben im Versicherungskonto zu prüfen. Mit dem Anschreiben erhalten Versicherte einen Zugangscode. Dieser ermöglicht ihnen, das Schreiben über das Internet zu beantworten. Der Zugangscode ist nur einmalig für diese Rückantwort gültig und verfällt nach spätestens 6 Monaten.
Mit dem Angebot der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Auskunft und, falls erforderlich, den Antrag auf Kontenklärung online anfordern. Hierfür müssen Sie Ihre Versicherungsnummer eingeben. Die Dokumente werden Ihnen dann auf dem Postweg zugesandt.
Für einen Onlinezugriff auf Ihre Daten benötigen Sie eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID).
Alles auf einen Blick: Mein Kundenportal
Beim Ausfüllen der Vordrucke unterstützt Sie neben den Regionalzentren und Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, auch ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und Versichertenberater aber auch Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Halten Sie bei jedem Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger immer Ihre Versicherungsnummer bereit. Das gilt für jede Kontaktaufnahme, ob schriftlich, telefonisch oder online. Der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin kann so schneller Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.
Wenn Sie bereits einen Rentenantrag gestellt und dabei bemerkt haben, dass Ihr Versicherungskonto noch Lücken aufweist, können Sie die fehlenden Unterlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorlegen. Sie können dem schriftlichen Antrag auch Kopien der Unterlagen beifügen. Originalunterlagen beziehungsweise bestätigte Kopien sind nur erforderlich, wenn diese ausdrücklich angefordert wurden.
Eine Bestätigung für Rentenzwecke ist bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung kostenlos.