Hinweise in Gebärdensprache

Navigation der Website

Herzlich willkommen auf der Website der Stadt Wiesloch.

In diesem Gebärdensprachvideo möchten wir Ihnen die Struktur und den Aufbau dieser Internetseite vorstellen.Wir freuen uns, dass Sie unsere Webseite besuchen und sich über die Arbeit und Angebote der Stadt Wiesloch informieren möchten.
Es ist möglich, dass im Video benannte Inhalte einen neuen Namen bekommen oder an eine andere Stelle der Internetseite platziert werden. Die Struktur der Internetseite bleibt aber unverändert.

Unsere Internetseite ist responsiv, das heißt die Darstellung unseres Angebotes passt sich dem jeweiligen Endgerät an, wie zum Beispiel Notebook, Tablet oder Smartphone. Um möglichst allen Nutzern ungehinderten Zugang zu unseren Seiten zu ermöglichen, unterstützen wir nur noch aktuelle Browser. Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Maus haben, können Sie auch über Kurzbefehle mit der Tastatur auf der Internetseite navigieren.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitungssätze
Die Stadt Wiesloch legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit des vorliegenden Angebots für alle Bürger sowie Nutzer.
Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist, sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website von der Stadt Wiesloch.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das aktuell verfügbare zentrale Online-Angebot der Stadt Wiesloch, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit ist die Stadt Wiesloch.

Geltendes Gesetz
Wir sind eine öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Die Prüfung der Barrierefreiheit erfolgt auf Grundlage der harmonisierten EU-Norm EN 301 549.

Überprüfung der Barrierefreiheit
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer/m Drittbewertung und unabhängigen BITV-Test.
Diese/r wurde am 03.09.2026 durchgeführt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir arbeiten an der Umsetzung der Barrierefreiheit der Website.

Nicht barrierefreie Inhalte
Leider können wir nicht garantieren, dass alle Texte, Bilder, Formulare und Videos der Website vollständig barrierefrei angezeigt werden.
Welche Inhalte und Funktionen sind nicht barrierefrei oder nur eingeschränkt zugänglich?
Eingebundene Dokumente/Dateien/PDFs
PDFs, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, werden schnellstmöglich durch barrierefreie PDF-Dokumente oder durch HTML-Inhalte ersetzt. Einzelne Eingebundene Dokumente/Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei. Aus rechtlichen Gründen gelten bei Satzungen und Bekanntmachungen die jeweiligen PDF-Dateien als rechtsverbindliche Dokumente.
Kartografie innerhalb der Webseite
Bei den Kartenanwendungen, Stadtplänen und Geodaten handelt es sich um fertige, durch externe Anbieter eingebundene Produkte.
Weiterführende Links
Nicht alle Verlinkungen sind mit eindeutigen und aussagekräftigen Linktexten versehen und werden schrittweise korrigiert. Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der Website können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. Linktexte für Downloads geben nicht immer das Dateiformat wieder.

Zusätzliche Hinweise
Unser Anspruch ist es, diese Barrierefreiheit zu erhalten und die Umsetzung stetig zu verbessern.

Website im Aufbau
Wir bitten um Verständnis, dass wir noch nicht alle Angebote vollumfänglich bereitstellen können.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.10.2026 erstellt.

Barrieren melden und Feedback
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf der Website aufgefallen? Dann melden Sie diese bitte per E-Mail.
Bitte kontaktieren Sie uns unter:
webmaster@wiesloch.de

Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsverfahren / Ombudsverfahren
Es wurde nach Ihrem Feedback an die Stadt Wiesloch keine zufriedenstellende Lösung gefunden?
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von 4 Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR) [BW] kontaktieren.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle finden Sie hier:
Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
70173 Stuttgart
Else-Josenhans-Straße 6
0711 123 39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

Weitere Informationen zu dem Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Gebärdentelefon

Nicht jede unserer Informationen ist vollständig in Deutsche Gebärdensprache übersetzt.
Wenn Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie das 115-Gebärdentelefon hier: https://www.115.de/gebaerdensprache
Sie können den Service über Ihr Smartphone oder einen Computer mit Webcam nutzen.

Online-Anträge

Allgemeine Informationen
Die Stadt Wiesloch bietet eine Vielzahl an digitalen Verwaltungsdiensten an, die den Aufwand für die Bürger erheblich reduzieren können.
Die Anwendung der Online-Dienstleistungen ermöglicht den Bürgern eine schnelle Benutzung wichtiger Dienste von zu Hause oder unterwegs, sowie die Bürgerbeteiligung an wichtigen kommunale Themen.
Zum Teil gibt es barrierearme PDF-Dateien, die direkt am PC ausgefüllt, danach ausgedruckt und per Post an die zuständige Abteilung geschickt werden können.
Manchmal ist es auch möglich das am PC ausgefüllte Formular direkt über einen Button online an die Kommune zu schicken.
Manchmal reicht es nur den Online-Vorgang zu bearbeiten, manchmal muss man aber auch noch in das Rathaus kommen. Sie werden während des Vorgangs darauf hingewiesen.

Antragstellung
Auf der Startseite des Antrags gibt es eine kurze Beschreibung, welche Leistung Sie beantragen können und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls bereithalten müssen. Im Anschluss daran müssen Sie Ihre Zustimmung zur Datenschutzerklärung erteilen. Ohne diese Zustimmung kann der Antrag nicht genutzt werden!

Identitätsnachweis
Bei allen Formularen, die elektronisch eingereicht werden können, erscheint vor dem Formular eine Hinweiszeile, dass die Identität nachgewiesen werden muss.
Wie kann man die Identität nachweisen? Es gibt 1 Möglichkeit - Anmeldung mit dem Personalausweis über die eID-Funktion.
Wenn Sie Ihre Identität online nicht nachweisen können oder wollen, müssen Sie das Formular ausdrucken und per Post an die zuständige Verwaltung schicken.

Datenschutz

Einleitung
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Webseite und Ihr Interesse an der Arbeit der Stadt Wiesloch.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Internetseite ist uns ein wichtiges Anliegen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt.
Die Stadt Wiesloch ist Betreiber der Webseite www.wiesloch.de.
Informationen zur Datensicherheit
Die Stadt Wiesloch stellt alle Informationen und Bestandteile der Internetseite nach bestem Wissen und Gewissen zusammen.
In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie Informationen zu Ihren Rechten, wie z.B.: dem Recht auf Auskunft und dem Recht auf Berichtigung oder Löschung.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wiesloch.de/datenschutz