Neubaugebiet Äußere Helde

Der Gemeinderat hat am 12. November 2025 die Richtlinie für die Vergabe von kommunalen Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Äußere Helde – 2. Bauabschnitt“ (Vergaberichtlinie) beschlossen.

Fertige Ringstraße des Neubaugebiets mit 41 baureifen Bauplätzen.
Fertige Ringstraße des Neubaugebiets mit 41 baureifen Bauplätzen. | © Stadt Wiesloch

Der 2. Bauabschnitt erstreckt sich über eine Fläche von ca. 4,5 ha, auf der 41 freistehende Einfamilienhäuser mit jeweils einer Wohneinheit (bei Grundstücken ab 1.000 m2 Größe mit optional einer zweiten, getrennten Wohneinheit) und maximal zwei Geschossen errichtet werden können. Die Gebäude sind mit einem Flachdach zu versehen, auf welchem Anlagen zur Solarenergienutzung hergestellt werden müssen. Die Größe der meisten Grundstücke liegt zwischen etwa 525 m2 und 850 m2, einige wenige Grundstücke sind auch größer.

Die Grundstücksvergabe erfolgt in vier Teilabschnitten bzw. Bieterrunden, in denen jeweils eine bestimmte Anzahl Grundstücke zum Kauf angeboten werden. Die erste Bieterrunde wird voraussichtlich im Januar 2026 beginnen. Weitere Informationen dazu werden zu gegebener Zeit auf dieser Seite veröffentlicht.

Die Vermarktung der Baugrundstücke im 2. Bauabschnitt der „Äußeren Helde“ erfolgt über die Wüstenrot- Haus und Städtebau GmbH aus Ludwigsburg, die von der Stadt Wiesloch für die Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Äußere Helde“ beauftragt wurde.

Für die Vermarktung der Baugrundstücke setzt die Wüstenrot- Haus und Städtebau GmbH das Portal „Baupilot“ ein, über welches die Möglichkeit besteht, sich in eine Interessentenliste einzutragen, um so automatisch über Neuigkeiten zum Vergabeverfahren informiert zu werden.

Zum Internetportal Baupilot

Ansprechpartner Wüstenrot - Haus und Städtebau GmbH:
Herr Lerota, Telefon: 07141 16 757 284
E-Mail: ivica.lerota@wuestenrot.de

Vorsorglich weist die Stadt Wiesloch darauf hin, dass Personen, die in der Vergangenheit ihr Interesse an einem Grundstückserwerb gegenüber der Stadt Wiesloch oder der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH bekundet haben und sich nicht bei Baupilot registriert haben, nicht gesondert individuell auf die Grundstücksvergabe hingewiesen werden.

Weitere Infos

Lage des Baugebiets

Historie des Baugebiets Äußere Helde

Bereits seit 1975 bestanden Planungen, die "Äußere Helde" als zukünftiges Wohngebiet zu erschließen, im Jahr 1981 wurde das Gebiet als geplante Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Wiesloch-Dielheim aufgenommen. Da hierdurch für die Eigentümer der Grundstücke die Aussicht auf Bauland bestand, wurde vor allem im Westteil des Gesamtgebietes die dort vorherrschende Nutzung als extensive Streuobstwiesen nach und nach eingestellt. Trotz der erheblichen Verschlechterung der Biotopqualitäten auf Grund von Gebüschausbreitung und mangelnder Obstbaumpflege und -nachpflanzung blieb das Gebiet für heimische Pflanzen und Tiere von großer Bedeutung. In den Jahren 1999/2000 wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt mit dem Ziel, ein Baugebiet in einer hochwertigen Landschaft zu entwickeln. Das Ergebnis dieses Wettbewerbs wurde in einem sehr offenen und breiten Verfahren mit der Bürgerschaft und interessierten Gruppen diskutiert und daraus der "Rahmenplan Äußere Helde" erarbeitet, der im Sommer 2002 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat, auf Basis dieser Rahmenplanung einen Bebauungsplan aufzustellen. Der durch die Planung entstehende Eingriff in Natur und Landschaft sollte dabei zu 100 % innerhalb des Gesamtgebietes ausgeglichen werden. Das Plankonzept sah für drei separate Baufelder nur etwa 30% der 52 ha Gesamtfläche des Gebiets für Wohnbauland vor, die Flächen außerhalb der Baufelder waren Grün- und Ausgleichsflächen.
Unter diesen Vorgaben war ein normales Umlegungsverfahren nicht durchführbar, weshalb der Gemeinderat am 29.10.2003 die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme beschloss, welche am 16.02.2004 in Kraft trat. Bei einer solchen Maßnahme muss die Stadt alle Flächen im gesamten Gebiet erwerben, diese zur Baureife entwickeln und die erschlossenen Baugrundstücke an Bauwillige veräußern, die innerhalb eines kurzen Zeitraums das jeweilige Grundstück bebauen müssen.
Der Bebauungsplan für die „Äußere Helde“ wurde am 17.06.2006 rechtswirksam. Somit waren die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erschließung des Gebiets geschaffen. Im Jahr 2011 wurde mit der Aufsiedelung des ersten Baufeldes in einer Größe von ca. 6 ha begonnen. Bis Mitte 2012 konnte bereits der überwiegende Teil der Baugrundstücke veräußert werden. Parallel dazu wurden umfangreiche Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt, um die von der Bebauung nicht berührten Grün- und Ausgleichsflächen aus ökologischer Sicht aufzuwerten. Rund zwei Drittel des ehemaligen Streuobstgebietes wurden im Zuge der Baumaßnahme endgültig gesichert und mittels der bereits angelaufenen Ausgleichsmaßnahmen ökologisch aufgewertet.
Nach der Aufsiedelung des ersten Bauabschnittes wurden die Planungsziele für die „Äußere Helde“ geändert. Auf eine Realisierung der ursprünglich vorgesehenen Bauschnitte II und III mit einer Größe von ca. 9 bzw. 6 ha wurde zugunsten eines reduzierten 2. Bauabschnitts (ca. 4,5 ha) verzichtet. In der Gemeinderatssitzung am 23.06.2022 wurde der Bebauungsplan „Äußere Helde – 2. Bauab­schnitt“ als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Rhein-Neckar-Zeitung am 11.07.2022 wurde der Bebauungsplan rechtswirksam. Damit ist der Planungsprozess für das Gebiet „Äußere Helde“ abgeschlossen.