Jugendgemeinderat
Alle Informationen rund um die Sitzungen sind im Ratsinformationssystem RIS-Portal veröffentlicht. Die Bekanntmachungen der Tagesordnungen erfolgen auf der Seite Öffentliche Bekanntmachungen.
Alle Informationen rund um die Sitzungen sind im Ratsinformationssystem RIS-Portal veröffentlicht. Die Bekanntmachungen der Tagesordnungen erfolgen auf der Seite Öffentliche Bekanntmachungen.
Der Jugendgemeinderat wird von Wieslochs Jugendlichen im Alter von 14 bis 21 Jahren gewählt. Er berät über Themen, die insbesondere Kinder und Jugendliche betreffen.
Vom 15. bis 19. Juni 2026 finden die nächsten Wahlen zum Jugendgemeinderat der Stadt Wiesloch statt.
Gesucht werden engagierte junge Menschen, die Lust haben, die Interessen der Jugend aktiv zu vertreten und das Leben in Wiesloch mitzugestalten.
Kandidieren können alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 14 und 22 Jahren, die in Wiesloch oder den Ortsteilen wohnen, hier eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren. Voraussetzung ist die Bereitschaft, sich mit Interesse und Engagement für Jugendthemen in Wiesloch einzusetzen. Staatsangehörigkeit und Schulzugehörigkeit spielen dabei keine Rolle. Die Amtszeit im Jugendgemeinderat beträgt drei Jahre. In dieser Zeit haben die Mitglieder die Möglichkeit, demokratische Prozesse aktiv mitzugestalten, eigene Ideen einzubringen und wertvolle Erfahrungen für die persönliche Entwicklung zu sammeln. Zudem kann die ehrenamtliche Tätigkeit jederzeit durch eine Bescheinigung bestätigt werden, beispielsweise zur Verwendung bei Bewerbungen.
Bewerbungen sind bis zum 18. Mai 2026 möglich: Bewerbungsbogen (PDF | 760 KB)
Wer für den Jugendgemeinderat gewählt wird, verpflichtet sich, während der dreijährigen Amtszeit regelmäßig an den Sitzungen teilzunehmen. Ein vorzeitiges Ausscheiden ist aus wichtigem Grund auf Antrag möglich.
In der Woche vom 20. April werden die aktuellen Mitglieder des Jugendgemeinderats an allen weiterführenden Schulen in Wiesloch unterwegs sein, um über die Wahl zu informieren und für eine Kandidatur zu werben. Ihr habt Interesse oder Fragen? Stellt sie einfach direkt vor Ort!
Zudem erhalten alle Wahlberechtigten ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen per Post.
Interessierte Jugendliche können sich außerdem bei Fragen an die Geschäftsstelle des Jugendgemeinderats wenden, Kontakt siehe unten.
Der Jugendgemeinderat wird im rollierenden System gewählt: Die Wahlen finden alle 1,5 Jahre statt, hierbei werden 6 junge Menschen gewählt. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Dieses rollierende System gewährleistet, dass nicht das komplette Gremium auf einmal ausgetauscht wird. Hiervon profitieren insbesondere die neu gewählten jungen Menschen, die durch den Jugendgemeinderat zum ersten Mal mit der Kommunalpolitik in Kontakt kommen.
Bei öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates haben die Jugendgemeinderäte ein Rederecht zu Tagesordnungspunkten, die den Themenkreis des Jugendgemeinderates betreffen.
Die nächsten Wahlen zum Jugendgemeinderat finden im Juni 2026 statt.