Service-Seite Ausländeramt
Herzlich Willkommen beim Ausländeramt der Stadt Wiesloch. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen, den Link zur online-Terminvergabe und weitere Service-Angebote.
Herzlich Willkommen beim Ausländeramt der Stadt Wiesloch. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen, den Link zur online-Terminvergabe und weitere Service-Angebote.
Das Ausländeramt der Stadt Wiesloch bietet den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, Termine online im neuen Buchungssystem „Terminland“ zu vereinbaren.
Sofern Sie von der Online-Terminvereinbarung keinen Gebrauch machen möchten oder Ihre gewünschte Dienstleistung nicht aufgezeigt wird, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch 06222 84 4555 oder per E-Mail auslaenderamt@wiesloch.de an das Ausländeramt um einen Termin zu vereinbaren.
Hierfür verwenden wir den Dienst „Terminland“ der Schulz & Löw Consulting GmbH, Kreuzberger Ring 44a, 65205 Wiesbaden. Der Anbieter verarbeitet in unserem Auftrag folgende Daten:
- Vorname
- Name
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen
- Termindaten (Datum, Uhrzeit, Art und Anzahl der Dienstleistung)
Ihre Daten werden ausschließlich für die Terminvereinbarung genutzt und 14 Tage nach dem Termin gelöscht. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 e) EU-DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG DS-GVO.
Verlängerung Aufenthaltstitel:
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, die am 01.02.2026 gültig ist, dann gilt Ihre Aufenthaltserlaubnis bis zum 4. März 2027 als verlängert.
Eine erneute Antragstellung oder Vorsprache zur Verlängerung ist somit nicht notwendig.
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung, darf die Ausländerbehörde die bereits ausgestellten Karten nicht verlängern.
Продовження дозволу на перебування:
Якщо ви маєте дозвіл на перебування відповідно до статті 24 (1) Закону про перебування, дійсний на 1 лютого 2026 року, ваш дозвіл на перебування буде вважатися продовженим до 4 березня 2027 року.
Тому немає необхідності повторно подавати заяву або клопотатися про продовження терміну дії дозволу.
У зв'язку з цим правовим регулюванням, орган у справах іноземців не може продовжувати вже видані карти побиту.
Möglicherweise kann Ihr Anliegen bereits durch die unten aufgeführten häufig gestellten Fragen beantwortet werden.
Gerne könne Sie ein Termin online buchen.
Sollte Ihre gewünschte Leistung nicht aufgeführt sein, melden Sie sich bitte zu den telefonischen Sprechzeiten:
Montag: 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
unter 06222 84 4555
Den Antrag können Sie ohne Termin am Haupteingang an der Telefonzentrale abholen. Für Fragen wenden Sie sich hierzu an die zuständige Einbürgerungsbehörde des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
Sie benötigen vorerst keinen Termin.
Den Antrag finden Sie unten auf dieser Seite oder in Papierform am Haupteingang an der Telefonzentrale.
Die Anträge können online gestellt oder die ausgefüllten Formulare per Post eingereicht werden. Nach Prüfung des Antrags und der eingereichten Unterlagen erhalten Sie Rückmeldung.
Sofern Sie einen neuen Reisepass von Ihrem Konsulat erhalten haben und diesen auf Ihren noch gültigen Aufenthaltstitel übertragen lassen möchte, können Sie einen Termin für einen Übertrag buchen.
Sollten sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein (z.B. unbefristete Niederlassungserlaubnis oder noch gültige Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU), können Sie problemlos mit Ihrem alten Pass, Ihrem neuen Pass und dem „alten“ elektronischen Aufenthaltstitel in der Regel wieder nach Deutschland einreisen. Bitte informieren Sie sich vorab über die Einreisebedingungen Ihres Reiselandes.
Sofern Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel und/oder Reiseausweis verloren haben, können Sie hierfür einen Termin buchen.
Wenn Sie eine Beschäftigung ausüben oder wechseln wollen, senden Sie uns das Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sowie den Entwurf Ihres Arbeitsvertrages. Nach Prüfung erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
Bitte beachten Sie: Solange die Erlaubnis noch nicht vorliegt, darf die gewünschte Beschäftigung nicht ausgeübt werden!
Sollten Sie im Besitz eines Besuchs- oder Geschäftsvisums sein, dürfen Sie sich nur innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums in Deutschland aufhalten. Sollten Sie als Besucher/in oder Geschäftsreisende/r kein Visum für einen Kurzaufenthalt benötigen, dürfen Sie sich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen innerhalb der Schengener Staaten aufhalten.
Sobald Sie eine E-Mail Benachrichtigung über die Lieferung Ihres Aufenthaltstitels erhalten haben, können Sie einen Termin zur Abholung vereinbaren. Sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten, wenden Sie sich an unsere telefonische Hotline zu den unten genannten Sprechzeiten.
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten, können Sie gerne einen Termin buchen. Ihnen wird mit der Terminbestätigung die Auflistung der benötigten Unterlagen übersandt.