Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Sperrung der Rathaus-Tiefgarage vom 5. bis 12.08.2025
Von Dienstag, 05.08., bis einschließlich Dienstag, 12.08.2025 ist die Rathaus-Tiefgarage wegen Arbeiten an den Brandschutzeinrichtungen und der Notfallbeleuchtung gesperrt.
Parkplatzsuchende können in diesem Zeitraum auf das Cityparkhaus im Palatin oder den Parkplatz am Alten Schlachthof ausweichen. Der Zugang für Fußgängerinnen und Fußgänger ins Verwaltungszentrum ist durch die Tiefgarage möglich, wird aber wegen der zu erwartenden Lärm- und Schmutzentwicklung nicht empfohlen. Als Alternative sollten Fußgängerinnen und Fußgänger den Eingang „Röhrbuckel“ wählen.
Für Besucherinnen und Besucher des Verwaltungszentrums mit einer Schwerbehinderung (blauer Parkausweis) wird für die Dauer der Tiefgaragensperrung in der Röhrgasse auf Höhe der Stadtmauer ein zusätzlicher Schwerbehindertenparkplatz ausgewiesen. Der Zugang zum Verwaltungszentrum kann dann über den Eingang „Röhrbuckel“ erfolgen.

Nachbarschaft

Das Zusammenleben mit Nachbarn kann nicht nur gesellig, sondern auch schwierig sein. Streitigkeiten mit dem Nachbarn gehören zum Unangenehmsten, was dem Eigentümer eines Grundstücks widerfahren kann. In einem so dicht besiedelten Raum wie Baden-Württemberg sind daher feste Regeln erforderlich.

Eine Basis für einen respektvollen Umgang miteinander schaffen die Regeln des Nachbarrechts. Über die Durchsetzung nachbarrechtlicher Vorschriften wacht keine Behörde. Vielmehr muss jeder als Folge des Grundsatzes der Eigenverantwortlichkeit seine Rechte selbst wahrnehmen.

Wenn Sie mit Ihren Nachbarn Probleme haben, sollten Sie zuerst das Gespräch suchen und nicht sofort rechtliche Schritte unternehmen. Lässt sich eine Streitigkeit unter Nachbarn durch ein Gespräch nicht lösen, gibt es die Möglichkeit, einen Schlichtungsversuch zu unternehmen.

Freigabevermerk

10.12.2023 Justizministerium Baden-Württemberg