Wofür brauchen wir Naturschutzgebiete und Flächenhafte Naturdenkmäler? Laut aktuellen Roten Listen der bedrohten Tier- und Pflanzenarten sind derzeit 54 % der einheimischen Tier- und 49 % der einheimischen Pflanzenarten gefährdet oder vom Aussterben bedroht.
Besonders stark bedroht und daher streng geschützt sind unter anderem alle einheimischen Amphibienarten (Frösche, Kröten, Salamander und Molche sowie ihr Laich und ihre Larven) und alle Fledermausarten. Um den durch intensive Landnutzung, Flächenversiegelung durch Straßen- und Stadtbau verursachten Verlust natürlicher Lebensräume (Biotope) zu begrenzen, wurden und werden Schutzgebiete geschaffen.
Naturschutzgebiete in Wiesloch
Naturschutzgebiete (NSG) sind Naturflächen, die wegen ihrer besonders wertvollen Tier- und Pflanzenarten und Lebensraumtypen (Biotopen) durch das Naturschutzgesetz den bestmöglichen Schutz genießen. Sie sind ein Reichtum der Stadt Wiesloch.
Das Naturschutzgebiet "Frauweilerwiesen" liegt südöstlich von Frauenweiler, zwischen der L594 und der A6. Es ist das einzige Naturschutzgebiet in der Umgebung, das sich ganzheitlich auf Wieslocher Gemarkung befindet.
Es zeichnet sich durch zwei Seen und mehreren Tümpeln aus und umfasst insgesamt 12,2 Hektar. Des Weiteren sind Weiden- und Erlengehölze, Sumpf- und Wasserpflanzen sowie Röhricht- und Schilfgürtel im Gebiet heimisch. Zusätzlich wurden auch Wiesenflächen miteinbezogen.
Schutzzweck
Schutzzweck ist der Erhalt letzter Wechselfeuchter Wiesen, auf einer Fläche, die ehemals eine Tongrube war. Der Lebensraum heimischer Tier- und Pflanzenarten besonders als Laich- und Brutplatz für Fisch-, Amphibien-, Reptilien-, Vogel-, und Kleinsäugerarten soll gewahrt werden.
Verbote
Zusätzlich zu den generellen Verhaltensregeln und Verboten (siehe weiter unten, unter "Weitere Informationen") in Naturschutzgebieten gelten im Naturschutzgebiet "Frauweilerwiesen" folgende Bestimmungen:
Es ist verboten:
bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung zu errichten oder der Errichtung gleichgestellte Maßnahmen durchzuführen;
Straßen, Wege, Plätze, oder sonstige Verkehrsanlagen anzulegen, Leitungen zu verlegen oder Anlagen dieser Art zu verändern;
die Bodengestalt zu verändern;
fließende oder stehende Gewässer zu schaffen, zu beseitigen, zu verändern sowie Entwässerungs- oder andere Maßnahmen vorzunehmen, die den Wasserhaushalt des Gebietes verändern;
Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern;
Plakate, Bild- oder Schrifttafeln aufzustellen oder anzubringen;
Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören;
Tiere einzubringen, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn-, oder Zufluchtstätten dieser Tiere zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören;
die Art der bisherigen Grundstücksnutzung zu ändern;
Dauergrünland in Ackerland umzubrechen;
zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen oder motorgetriebene Schlitten zu benutzen;
Feuer zu entzünden oder zu unterhalten sowie zu grillen;
ohne zwingenden Grund Lärm, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen zu verursachen;
die Wege zu verlassen;
Erholungseinrichtungen aller Art anzulegen;
zu reiten;
zu baden, sowie die Wasserflächen mit Booten, Flößen oder anderen schwimmfähigen Unterlagen zu benutzen oder sonstige schwimmenden Anlagen zu verankern oder zu betreiben sowie Stege zu errichten;
Flugmodelle oder Modellboote zu betreiben;
Hunde mitzuführen
Diese Verbote sollten eigentlich selbstverständlich sein, doch leider zwingt die Unnachsichtigkeit der Menschen es, Verbote gesetzlich zu verankern.
Am 17. September 1980 stimmte der Gemeinderat der Stadt Wiesloch der Unterschutzstellung des Gebietes Frauweilerwiesen zu. Fünf Jahre später, am 17.Oktober 1985 fertigte das Regierungspräsidium Karlsruhe die Verordnung an, welche am 29.11.1985 letztendlich im Gesetzblatt Baden-Württemberg verkündet wurde.
Weitere Informationen über dieses besondere Naturschutzgebiet
Mit 61 Hektar ist das Naturschutzgebiet „Sauerwiesen-Fuchsloch“ das zweitgrößte Naturschutzgebiet in Wieslocher Umgebung. Es befindet sich zu 68% auf Wieslocher und zu 32% auf Dielheimer Gemarkung und liegt nördlich und südlich der L612. Der Leimbach durchfließt das Naturschutzgebiet parallel zur L612 und wird von einem Fahrradweg begleitet.
Das Gebiet um den Leimbach ist seit 1996 als Naturschutzgebiet ausgewiesen, um die naturnahen Standorte der Talaue und ihrer Randbereiche zu fördern. Es umfasst Feuchtwiesen, Halbtrockenrasen, Streuobstwiesen, Hecken, Wälder und Lößböschungen. In dieser regional bedeutsamen Landschaft leben verschiedenste Tier- und Pflanzenarten. Seltene und gefährdete Arten wie zum Beispiel der Teichrohrsänger, der Wendehals und das Helmknabenkraut fühlen sich dort wohl. Der Leimbach lockt tierische Bewohner in seine Auen, so fühlen sich in den Kopfweiden, die seine Ufer säumen, Eulen, Fledermäuse, Amphibien und Insekten zu Hause. Auch der Pirol, die Nachtigall sowie der bunte Eisvogel wissen die ökologisch wertvollen Bereiche zu schätzen.
Fauna-Flora-Habitate sind Schutzgebiete, die im Rahmen des europaweiten Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ unter Schutz gestellt wurden, um überregionale Zusammenhänge zu schaffen. So soll der Verinselung von wertvollen Lebensräumen entgegen gewirkt werden und die einzigartigen Lebensgemeinschaften der Natur sollen für nachfolgende Generationen von Menschen erhalten werden. In Wiesloch und Schatthausen sind seit 2004 drei FFH-Gebiete festgeschrieben worden.
Das Naturschutzgebiet „Landschaft am Waldangelbach“, liegt mit 3,53 Hektar zu 30% auf Wieslocher Gemarkung. Der Rest des 11,5 Hektar großen Naturschutzgebiets liegt auf Rauenberger Gemarkung. Es befindet sich zwischen dem verlängertem Bögnerweg und dem Waldangelbach und erstreckt sich von Nordwest und Südost unter der Autobahn A6 am Rauenberger Kleintierzuchtverein und der Kläranlage entlang. Im Naturschutzgebiet „Landschaft am Waldangelbach“ wurde in der Vergangenheit Ton abgebaut. Die dadurch entstandenen Gruben wurden danach mit Bau und Straßenschutt verfüllt. Nur durch das Engagement interessierter Rauenberger Bürger und der Stadtverwaltung, konnte das weitere Verfüllen unterbunden werden und eine vielfältige Vegetation und schutzwürdige Lebensräume entstehen. Am 17.09.1986 stimmte der Gemeinderat Wiesloch dem Verordnungsentwurf zum Naturschutzgebiet zu.
Unter Schutz wurde das Gebiet aufgrund seiner für den Kraichgau typischen sanft ansteigenden, lößbedeckten Hügel, Talauen sowie Hohlwege und kleine Terrassen gestellt. Das Naturschutzgebiet gehört zur naturräumlichen Untereinheit der „Rauenberger Bucht“, der Boden ist geprägt durch Lößauflagen, wodurch in der Angelbachniederung Schwemmlöß und kalkhaltiger Auelehm vorkommt. Leider ist es stark von der umliegenden Bebauung durch Straßen, Wohnbauten und einem Gewerbegebiet beeinträchtigt. Weiden, Erlen, Eschen, Berg-Ahorn und Schwarzer Holunder säumen den Waldangelbach welcher dieses Gebiet durchfließt. Der Unterwuchs ist geprägt durch Kräuter und Auenwälder, bei flacheren Ufern durch die Pestwurz. Des Weiteren findet man nährstoffreiche Wiesen, verkrautete Ackerflächen, Schilf, sowie einen Schwarzerlen-Bruch, feuchte Wiesen und kleinere Gewässer. Über 55 Brutvogelarten konnten beobachtet werden, unter anderem gefährdete Arten wie der Neuntöter, die Dorngrasmücke und der Pirol. Auch seltene Reptilien, Amphibien und Insekten fühlen sich im Naturschutzgebiet „Landschaft am Waldangelbach“ wohl.
Ein Ausflug mit dem Fahrrad zum Naturschutzgebiet lohnt sich immer, um einen persönlichen Eindruck unserer Natur zu bekommen.
Der Schutz von Landschaftsschutzgebieten (LSG) ist etwas weniger streng als bei Naturschutzgebieten. Meist handelt es sich um großflächige Landschaftsräume mit verschiedenen Lebensraumtypen. In Wiesloch gibt es zwei Landschaftsschutzgebiete.
Weitere Informationen
Wichtige Verhaltensregeln und Verbote
Im Naturschutzgebiet hat die Natur Vorrang vor jeder Freizeit- und Erholungsnutzung.
Daher verbietet die Naturschutzordnung insbesondere:
die Wege zu verlassen (Trittbelastungen schädigen die Vegetation, seltene Pflanzen sterben ab. Typische Vogelarten werden vertrieben, begonnene Bruten verlassen.)
Hunde frei laufen zu lassen (Brütende oder nahrungssuchende Tiere werden vertrieben.)
Pflanzen zu entnehmen oder zu beschädigen (Jedes Pflücken oder Ausgraben beschleunigt das Aussterben gefährdeter Arten.)
Tiere zu beunruhigen, zu fangen und zu verletzen (Im Naturschutzgebiet soll eine ungestörte Entwicklung von Tieren möglich sein.)
Feuer zu machen (Pflanzen und Kleintiere verbrennen, brütende Tierarten werden vertrieben.)
Abfälle und anderes Material zu lagern oder wegzuwerfen (Biotope werden dadurch zerstört.)
zu reiten (Durch den Hufschlag wird die Vegetation geschädigt und Tiere werden vertrieben.)
Lärm zu verursachen oder Tiere zu beunruhigen (Vor allem die scheuen und deshalb in ihrer Existenz bedrohten Tiere verlassen das Biotop und verlieren damit ihren Lebensraum.)
FFH-Gebiete
Fauna-Flora-Habitate sind Schutzgebiete, die im Rahmen des europaweiten Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ unter Schutz gestellt wurden, um überregionale Zusammenhänge zu schaffen. So soll der Verinselung von wertvollen Lebensräumen entgegen gewirkt werden und die einzigartigen Lebensgemeinschaften der Natur sollen für nachfolgende Generationen von Menschen erhalten werden. In Wiesloch und Schatthausen sind seit 2004 drei FFH-Gebiete festgeschrieben worden.
Landschaftsschutzgebiete
Der Schutz von Landschaftsschutzgebieten (LSG) ist etwas weniger streng als bei Naturschutzgebieten. Meist handelt es sich um großflächige Landschaftsräume mit verschiedenen Lebensraumtypen. In Wiesloch gibt es zwei Landschaftsschutzgebiete.