Erklärung zur Zugangseröffnung nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (VwVfG)
Für elektronische Dokumente an Behörden, die verschlüsselt oder signiert sind oder sonstige besondere technische Merkmale aufweisen, ist kein Zugang im Sinne des § 3a VwVfG eröffnet. Sämtliche E-Mail-Adressen, sind nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur vorgesehen.
Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Wiesloch davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Allgemeine Datenschutzhinweise zur Kommunikation per E-Mail:
Beachten Sie bitte, dass eine E-Mail grundsätzlich unsicher ist, wenn Sie nicht selbst geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.
Schutzwürdige Nachrichten oder E-Mails mit personenbezogenen Daten sollten daher entweder mittels konventioneller Post oder per De-Mail verschickt werden. De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und besonders geschützte elektronische Kommunikation. Wenn Sie eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.