Dienstleistungen
Der Investitionspakt fördert städtebauliche Vorhaben, die zu einer Belebung der Stadt- und Ortskerne beitragen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung mit einem Gesamtfördersatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Mit einem Aufstockungsantrag haben Sie die Möglichkeit, eine Erhöhung der bisher bewilligten Finanzhilfen zu beantragen.
Das Regierungspräsidium in dessen Bezirk sich die Kommune befindet.
Zuwendungsempfänger sind in Baden-Württemberg befindliche Städte und Gemeinden, die eine städtebauliche Erneuerungs- oder Entwicklungsmaßnahme durchführen.
Ein Aufstockungsantrag kann nur für laufende, bereits in den Investitionspakt aufgenommene städtebauliche Vorhaben gestellt werden.
1. Antragstellung
2. Bewilligung
3. Mitteilungspflichten
Dem zuständigen Regierungspräsidium unverzüglich schriftlich mitzuteilen ist, wenn
Die Fristen können Sie der jährlichen Programmausschreibung entnehmen.
Bitte laden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.
Antragstellung und Beratung: keine
Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.
21.08.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg