Klimaanpassungskonzept
Landkreise und Große Kreisstädte sind dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2031 Klimaanpassungskonzepte zu erstellen. Hierfür werden vom Land Gelder zur Verfügung gestellt.
Ein solches Klimaanpassungskonzept besteht aus einer Klimawirkungsanalyse, einer Betroffenheitsanalyse und einem Maßnahmenkatalog. Dabei werden auch bereits vorhandene Konzepte, Projekte und Planungen der Stadt berücksichtigt und miteinbezogen. Denn schon vor der Erstellung des Klimaanpassungskonzepts haben sich diverse Bereiche der Wieslocher Stadtverwaltung mit Konzepten und Projekten befasst, die dem Thema Klimaanpassung zuzuordnen sind.
