Ganztagsbetreuung für Erstklässler*innen

Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27.

Eingangsbereich der Grundschule Frauenweiler.
Eingangsbereich der Grundschule Frauenweiler. | © Stadt Wiesloch

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wird, durch die ab 01.08.2026 geltende Fassung von § 24 Absatz 4 SGB VIII, ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive eintreten. Dieser wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert.

Im Schuljahr 2029/2030 haben dann alle Jahrgangsstufen der Grundschule, sowie Kinder der Juniorklassen und der Grundstufe der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) diesen Rechtsanspruch:

  • In Schulwochen von Montag bis Freitag im Umfang von 8 Zeitstunden (inklusive der Unterrichtszeit, ausgenommen gesetzliche Feiertage) 
  • In Schulferienwochen an 5 Tagen im Umfang von 8 Zeitstunden (ausgenommen gesetzliche Feiertage), mit einer Schließzeit von 20 Tagen

1. Ab wann gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben neu eingeschulte Grundschulkinder sowie Kinder der ersten Jahrgangsstufe an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Juniorklassen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

Dieser Anspruch gilt im Schuljahr 2026/27 für Kinder der ersten Jahrgangsstufe in Grundschulen, Juniorklassen und der Grundstufe der SBBZ.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Schuljahr Klassenstufe(n)
2026/27 1
2027/28 1, 2
2028/29 1, 2, 3
2029/30 1, 2, 3, 4

2. Mit welchen Angeboten wird der Rechtsanspruch in Wiesloch erfüllt?

Der Ganztag wird durch die Betreuungszeit von 8 bis 16 Uhr an jeder Schule sichergestellt. Randzeiten (vor 8 Uhr und nach 16 Uhr) werden ab einer Mindestanmeldezahl von 10 Schülerinnen und Schülern angeboten.

Grundschulen:

Maria-Sybilla-Merianschule:
Schule im Ganztag in verbindlicher Form mit 4 Tagen à 7 Stunden.
Ergänzend Schulkindbetreuung ab 15 Uhr und Freitags ab Schulende (kostenpflichtig).

Grundschule Frauenweiler:
Schule im Ganztag in Wahlform mit 4 Tagen à 7 Stunden.
Ergänzende Schulkindbetreuung ab 15 Uhr und Freitags ab Schulende (kostenpflichtig).

Schillerschule, Pestalozzi-Schule Baiertal, Grundschule Schatthausen:
Schulkindbetreuung bzw. Hort (Schillerschule) vor dem Unterricht und nach dem Unterricht (kostenpflichtig).

Je nach Bedarf wird der Rechtsanspruch für Schülerinnen und Schüler in den Juniorklassen der Schillerschule analog dem Bedarf der Albert-Schweitzer-Schule gedeckt. Die Entscheidung obliegt den Beteiligten vor Ort gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten.

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum SBBZ:

Albert-Schweitzer-Schule:
Die Verbundkommunen der Albert-Schweitzer-Schule werden zur Erfüllung des Rechtsanspruchs mit der Kinderschutzbund Wiesloch zusammenarbeiten. Auf der Homepage des Kinderschutzbundes erhalten sie entsprechende Informationen zum Betreuungskonzept, Betreuungszeiten und den Gebühren.

Siehe auch Anschreiben (PDF | 118 KB) an die Erziehungsberechtigten von Kindern im SBBZ:

3. Muss der Betreuungsbedarf außerhalb des Unterrichts für mein Kind angemeldet werden?

Ja, damit ausreichend Betreuungsplätze und Personalressourcen geplant und zur Verfügung gestellt werden können, ist eine frühzeitige und verbindliche Bedarfsanmeldung erforderlich.

4. Bis wann muss der Betreuungsbedarf angemeldet werden?

Anmeldeschluss für die Betreuung ist der 15. März 2026.
Für Schülerinnen und Schüler der Juniorklassen, der Grundstufe im SBBZ und Schulbezirkswechsler werden die Fristen individuell verlängert.

5. Wo und wie erfolgt die Anmeldung?

Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage der Stadt Wiesloch. Bei Fragen zur Anmeldung oder bei Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an die Leitungen der Betreuung vor Ort oder an die Verwaltung der Schulkindbetreuung.
Die Kontaktdaten finden Sie in den Richtlinien der Schulkindbetreuung.

6. Wo finde ich Informationen zu Betreuungszeiten und Kosten für die Betreuungsangebote?

In den Richtlinien der Schulkindbetreuung der Stadt Wiesloch sind jegliche Informationen zu Betreuungszeiten, Kosten, Inhalten, Stichtagen etc. hinterlegt. Vor einer Anmeldung sind diese zwingend zur Kenntnis zu nehmen.
Sollten weitere Fragen bestehen, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an die Verwaltung der Schulkindbetreuung unter 06222 84-4402 oder schulkindbetreuung@wiesloch.de

7. Was gilt für Kinder in den Klassenstufen 2 bis 4?

Eltern, die für ihr Kind in den Klassenstufen 2 bis 4 eine Schulkindbetreuung oder Betreuung im Hort wünschen melden ihr Kind, wie gewohnt, ebenfalls online bis 15.März 2026 über die Homepage der Stadt Wiesloch an.

8. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung?

Alle Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 haben, erwirken ab dem Tag der Einschulung auch einen Rechtsanspruch auf eine kostenpflichtige Ferienbetreuung im Schuljahr 2026/2027. 20 Tage müssen nicht abgedeckt werden.

9. In welchem Umfang besteht der Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung?

In allen Ferien und schulfreien Tagen – bis auf 20 Tage - der Wieslocher Schulen besteht der Rechtsanspruch.
Insgesamt sind ab Einschulung im Schuljahr 2026/2027 66 Tage als Ferien bzw. schulfrei ausgezeichnet. Die Stadt Wiesloch bietet an 47 Tagen eine Betreuung im Umfang von 8 Stunden an. Je nach Angebot variiert die Beginn- und Endzeit.

10. Welche Ferienwochen werden im Schuljahr 2026/2027 durch ein Angebote abgedeckt?

Ferien Zeitraum / Anzahl Tage Angebotsform
Herbstferien 26.10. bis 30.10.2026
5 Tage
Angebot der Schulkindbetreuung
Winterferien 08.02. bis 12.02.2027
5 Tage
Angebot der Schulkindbetreuung
Osterferien 24.03. bis 02.04.2027
6 Tage
Angebot der Schulkindbetreuung
Pfingstferien 18.05. bis 21.05.2027
4 Tage
Angebot des Kinder- und Jugendbüros
Sommerferien 29.07. bis 06.08.2027
09.08. bis 13.08.2027
23.08. bis 27.08.2027
30.08. bis 03.09.2027
06.09. bis 10.09.2027
27 Tage
Angebote des Kinder- und Jugendbüros und der Schulkindbetreuung

11. Wie erfolgt die Anmeldung zu den Ferienangeboten?

Die Anmeldung erfolgt online. Die notwendigen Informationen zur Anmeldung und Preisen werden spätestens im Juli 2026 auf der Homepage der Stadt Wiesloch und in diesen FAQ veröffentlicht.

12. An wen können sich Eltern bei Fragen wenden?

Bei Fragen zu den Angeboten vor Ort wenden Sie sich an die Teamleitung der jeweiligen Einrichtung. Kontaktdaten siehe Richtlinien.

Bei allgemeinen Fragen zum Anmeldeprozess oder weiteren Themen wenden Sie sich an die Fachgruppe Bildung und Gesellschaft der Stadt Wiesloch: schulkindbetreuung@wiesloch.de oder 06222 84-4402.

Bei Fragen im Rahmen der Betreuung von Schülerinnen und Schülern in der Grundstufe des SBBZ wenden Sie sich an ihre Heimatkommune (Telefonnummern siehe Punkt 2)