Lebenslagen
Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (also zum Beispiel das Internet oder das Telefon) verwenden.
Das gilt auch, wenn eine dritte Person im Namen oder im Auftrag des Unternehmers handelt.
Ein Fernabsatzvertrag liegt aber nicht vor, wenn der Unternehmer im Normalfall für den Vertrieb keine Fernkommunikationsmittel einsetzt, sondern persönlichen Kundenkontakt pflegt und nur im Einzelfall den Fernabsatz als Vertriebsweg wählt, etwa nur in einem Ausnahmefall eine telefonische Bestellung entgegennimmt.
Beispiele für Fernkommunikationsmittel sind Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefaxe, E-Mails, Internetformulare, SMS, Rundfunk und Telemedien. Entscheidendes Kriterium ist, dass die Vertragsparteien bei Anbahnung oder Abschluss des Vertrages nicht gleichzeitig körperlich anwesend sind.
Informationspflichten
Bei Fernabsatzverträgen bestehen bestimmte Informationspflichten. Diese Informationspflichten sind gesetzlich näher geregelt.
Sie betreffen etwa
Widerrufs- und Rückgaberecht
Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen besteht ein Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Wenn Sie einen Vertrag fristgerecht widerrufen, müssen Sie ihn nicht erfüllen. Sie können den Widerruf erklären, in dem sie gegenüber dem Unternehmer fristgerecht eine entsprechende eindeutige Erklärung (zum Beispiel Brief, E-Mail, Telefonanruf) abgeben. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich die Abgabe in Textform.
Ihr Widerruf muss keine Begründung enthalten.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Die Widerrufsfrist beginnt in der Regel mit dem Vertragsschluss, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Bei einem Kauf beweglicher Dinge (Verbrauchsgüterkauf) beginnt sie anders als sonst erst, wenn der Verbraucher oder eine von ihm benannte dritte Person die Waren erhalten hat.
Speziellere Vorschriften gelten, wenn Sie mehrere Waren bestellen und die Waren beispielsweise getrennt geliefert werden oder der Vertrag auf die regelmäßige Lieferung von Waren gerichtet ist.
Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gemäß seinen Pflichten unterrichtet hat.
Die Widerrufsfrist endet grundsätzlich ein Jahr und 14 Tage nach dem Beginn der Frist, auch wenn diese Anforderungen nicht erfüllt wurden.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer
Rückabwicklung
Im Falle des Widerrufs müssen Sie die erhaltenen Leistungen sofort, spätestens nach 14 Tagen zurückgeben. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren, also das Risiko, dass die Waren bei der Rücksendung verloren gehen oder beschädigt werden.
Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die empfangenen Waren zurückzusenden, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.
Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.
Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden und dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten.
Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.
Der Verbraucher trägt nur dann die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher über diese Pflicht informiert hat. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen.
Erleidet die Ware einen Wertverlust, so hat der Verbraucher Wertersatz zu leisten, wenn
In bestimmten Fallgestaltungen besteht kein Widerrufsrecht. So können Sie beispielsweise kein Widerrufsrecht geltend machen bei der Lieferung von Waren,
Darüber hinaus haben Sie kein Widerrufsrecht bei
Das Widerrufsrecht besteht zudem nicht, wenn dem Verbraucher bereits aus einem anderen Grund ein Widerrufsrecht zusteht.
Einschlägige Rechtsvorschriften zum Fernabsatzvertrag finden Sie unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Kündigung
Wenn Sie im elektronischen Geschäftsverkehr einen Dauerschuldvertrag geschlossen haben, können Sie diesen Vertrag über dieselbe Website über einen sogenannten Kündigungsbutton wieder beenden. Kommen Unternehmen ihrer Verpflichtung, einen entsprechenden Button vorzuhalten, nicht nach, können Sie den Vertrag jederzeit und ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBEG):
27.02.2026 Justizministerium Baden-Württemberg