Bergfriedhof Baiertal
Der Bergfriedhof Baiertal an der Sinsheimer Straße lädt mit seinen großzügigen Freiflächen zum Verweilen ein.
Folgende Grabarten werden angeboten
- Urnenwahlgrabstätten
Urnenwahlgrabstätten dienen ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre. Es sind bis zu vier Urnenbeisetzungen möglich. - Urnenreihengrabstätten
Hier ist nur eine Urnenbeisetzung möglich. Nach Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren wird das Grab aufgelöst und die Grabausstattung entfernt. - Urnenstelengrab
In einem Urnenstelengrab können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Bei einem Urnenstelengrab (Urnenwahlgrab) kann nach Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren das Nutzungsrecht der Grabstätte verlängert werden. - Wahlgrabstätten
Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen wird und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber/der Erwerberin bestimmt wird. Es wird unterschieden in ein- und mehrstellige Grabstätten als Einfach- und Tiefgräber. In Wahlgrabstätten können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren kann das Nutzungsrecht der Grabstätte verlängert werden und somit über Generationen als Familiengrab erhalten bleiben. Darüber hinaus ist bei Wahlgräbern eine individuelle Grabgestaltung möglich. - Reihengrabstätten
Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren abgegeben werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.
