Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan 2024 umgesetzt
Aktuell werden im Stadtgebiet Ergebnisse aus dem Lärmaktionsplan 2024 (Beschluss des Gemeinderates vom 17.07.2024), die als kurzfristige Maßnahmen zur Lärmreduzierung beschrieben werden, umgesetzt und ausgeschildert.
Aus Gründen des Lärmschutzes werden die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf 30 km/h beschränkt:
- Heidelberger Straße (ab der Panoramastraße bis zur Spitzwegstraße)
- Meßplatzstraße (ab dem Bahnweg bis auf Höhe Rieslingweg)
- Bahnhofstraße (ab Kreisverkehr Schwetzinger Straße/Luisenstraße/Bahnhofstraße) und Beginn der Tempo 30-Zone Güterstraße)
- Neues Sträßel (zwischen Hoschket-Kreisel und Zwischen den Wegen)
Vorausgegangen waren Messungen und Berechnungen, die zeigten, dass die dort vorhandenen Lärmwerte höher waren als die zulässigen.
Weiter Informationen siehe Seite Lärmaktionsplan