Wahlen 

Die nächste Landtagswahl findet am Sonntag, dem 8. März 2026 statt. 

Grafik zur Landtagswahl in Baden-Württemberg.
Grafik zur Landtagswahl in Baden-Württemberg. | @ Stadt Wiesloch

Infos zur Landtagswahl am 8. März 2026

Erreichbarkeit des Wieslocher Wahlamts

Telefon 06222 84-4308
E-Mail: buergerbuero@wiesloch.de

Rathaus Wiesloch, Erdgeschoss, Zimmer 212 a

Öffnungszeiten (Keine Terminvereinbarung erforderlich):
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 13:30 bis 16:30 Uhr
Mittwoch 13:30 bis 18:00 Uhr

Einwurf von Wahlbriefen bei der Deutschen Post

Angesichts der zu erwartenden großen Anzahl an Briefwähler*innen weist die Deutsche Post darauf hin, dass spätestens drei Tage vor dem Wahltermin der empfohlene späteste Termin für den Einwurf des Wahlbriefs durch die Wähler*innen in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post ist. 

Briefwahlunterlagen

Start – Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen, die ab KW 4 versandt werden und die bis spätestens 15.02.2026 zugestellt werden müssen können Sie hier online Briefwahlunterlagen beantragen.

Wahlbekanntmachung, veröffentlicht auf der Seite "Öffentliche Bekanntmachungen"

Landtagswahl: Wahlbekanntmachung (PDF | 141 KB) (veröffentlicht am 23.02.2026)

Wahlaufruf von Oberbürgermeister Dirk Elkemann

Oberbürgermeister Dirk Elkemann.
Oberbürgermeister Dirk Elkemann. | © Stadt Wiesloch

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Am Sonntag, dem 8. März 2026, haben Sie die Gelegenheit, mitzubestimmen, wer die mindestens 120 Sitze im Landtag von Baden-Württemberg erhält.
In Wiesloch sind Sie als eine*r von 19.107 Wahlberechtigten eingeladen, Ihre Stimme abzugeben.
 
In diesem Jahr gibt es gleich zwei wichtige Neuerungen:
Zwei Stimmen: Genau wie bei der Bundestagswahl haben Sie nun eine Erststimme, um eine Direktkandidatin bzw. einen Direktkandidaten in Ihrem Wahlkreis zu wählen, und eine Zweitstimme, um eine Partei zu unterstützen. Wählen ab 16: Junge Menschen dürfen erstmals schon ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben – ein bedeutender Schritt, um junge Perspektiven in die Politik einzubringen.
 
Für mich persönlich ist das Wahlrecht mehr als ein Recht – es ist eine Verpflichtung. Wer wählt, trägt aktiv zur Gestaltung unserer Gesellschaft bei. Demokratie ist kein Selbstläufer: In vielen Ländern ist sie bedroht, durch Kriege, autoritäre Regime und Einschränkungen der Freiheit. Jede Stimme zählt – hier bei uns, in Baden-Württemberg, können Sie mit Ihrer Stimme ein Zeichen setzen.
Ganz gleich, wie das Ergebnis am Ende aussehen wird: Sie können sagen: „Ich war dabei!“ Sie haben nicht nur mitbestimmt, Sie haben Zukunft gestaltet.
 
Die Wahllokale sind am Sonntag, den 08.03., von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Wer nicht persönlich kommen kann, kann bis Freitag, 06.03. 15:00 Uhr, Briefwahl beantragen – in besonderen Fällen sogar noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Startseite der Stadt Wiesloch. Dort finden Sie unter anderem auch Links zur Landeszentrale für politische Bildung.
 
Mein besonderer Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die die Wahl vorbereitet haben, und den vielen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die am Wahltag im Einsatz sind.
 
Bitte nutzen Sie diese Chance – geben Sie Ihre Stimme ab!
 
Dirk Elkemann, Oberbürgermeister
 
 

Erklär-Videos zur Wahl

Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst
Warum ist die Wahl des Landtags so wichtig – und welche Fragen werden auf Landesebene entschieden? Wer ist wahlberechtigt? Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform? Wie kann man seine Stimme abgeben?
All diese Fragen werden in diesem Video beantwortet: https://youtu.be/3r2jby0Lpzc

Was ist der Landtag in Baden-Württemberg – und wie wird er gewählt?
Grundlegende Fragen zum Landtag, zur Bedeutung von Landespolitik und zur Landtagswahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/8m1uZnbj9RA
 
Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?
Was macht man mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel? Grundlegende Fragen zur Briefwahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/FCcZ4p5NDhw
 
Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?
Wie lange sind die Wahlräume offen? Was muss man zum Wählen mitnehmen?
Grundlegende Fragen zum Wahlvorgang am Wahltag werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/i2WLDBg3820

(Ein Angebot der Landeszentrale für politische Bildung)

Wahl-O-Mat

Alle 21 Parteien, die zur Wahl am 8. März antreten, haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet. Jetzt sind Sie an der Reihe: Vergleichen Sie Ihre Standpunkte mit den Antworten der Parteien.
Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik.

(Ein Angebot der Bundes- und der Landeszentrale für politische Bildung)

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig auf- gesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Wählerverzeichnis: Bekanntmachung zum Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

Das Wahlamt der Stadt Wiesloch weist darauf hin, dass sämtliche Wahlbenachrichtigungen in Briefform voraussichtlich ab dem 26.01.2026 verschickt werden. Der Wahlschein sowie die dazugehörigen Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 02.02.2026 beantragt werden.
Die Stadt Wiesloch hat zur kommenden Landtagswahl am 08.03.2026 kleine Änderungen in der Wahlbezirkseinteilung vorgenommen. Auf der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 15.02.2026 zugesandt wird, ist der Wahlbezirk sowie das Wahllokal ersichtlich.

Wer bis zum 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl eine Wahlberechtigung vorliegt, sollte sich entweder telefonisch 06222/84-4308 oder per E-Mail buergerbuero@wiesloch.de mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Wahlplakate: Infos zum Aufhängen und Aufstellen

  • Die Plakate für die Werbung politischer Parteien, Wählergemeinschaften, Gruppierungen und Einzelkandidaturen für Wahlkampfzwecke bedürfen keiner Erlaubnis.
  • Die Plakate für den Wahlkampf dürfen frühestens sechs Wochen vor der Wahl aufgehängt oder aufgestellt werden; also frühestens ab Sonntag, dem 25.01.2026.
  • Die Standorteinschränkung gemäß § 4 der Plakatierungsrichtlinie entfällt hier, mit Ausnahme des Dorfplatzes Schatthausen, auf dem auch während der sechs Wochen vor der Wahl nicht plakatiert werden darf.
  • Die Kennzeichnungspflicht durch Etiketten nach § 5 der Plakatierungsrichtlinie entfällt ebenfalls und die Anzahlbeschränkung nach § 6 der Plakatierungsrichtlinie ist aufgehoben.
  • Zur Plakatierung dürfen nur wiederverwertbare oder recycelbare Materialien verwendet werden.
  • Wahlplakate dürfen nicht an Trägern von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen angebracht werden.
  • Auszug aus der aktuell gültigen Plakatierungsrichtlinie der Stadt Wiesloch:
    § 9 Auflagen und Bedingungen
    (1) Plakate dürfen nicht an Trägern von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen angebracht werden. Weiterhin sind Plakate so anzubringen, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht verdeckt oder in ihrer Wirkung nachteilig beeinflusst werden oder mit ihnen verwechselt werden können. Sie dürfen insbesondere kein Sichthindernis darstellen. Um eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer/innen zu vermeiden, dürfen an Fußgängerüberwegen, Fußgängerunterführungen und Signalanlagen keine Plakate aufgestellt bzw. angebracht werden. Sollten Plakate dennoch dort angebracht worden sein, werden diese unverzüglich von der Stadt Wiesloch kostenpflichtig entfernt.
    (2) Plakatträger dürfen nicht auf Fahrbahnen aufgestellt werden. Ein seitliches Lichtraumprofil von 0,50 m zur Fahrbahn ist einzuhalten. Über Geh- und Radwegen ist ein Lichtraumprofil von 2,50 m und über der Straße von 4,50 m Höhe einzuhalten. Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren.
    (3) Plakatträger sind so aufzustellen, dass auf dem Gehweg eine Restbreite von mindestens 1,30 m bleibt.
    (4) Kreuzungsbereiche sind von Plakatierungen freizuhalten, dabei ist jeweils ein Abstand von 5 m zur Kreuzung einzuhalten. Plakatträger, die die Verkehrssicherheit gefährden, werden unverzüglich von der Stadt kostenpflichtig entfernt.
    (5) Das Aufstellen von Plakatträgern in öffentlichen Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen, Brücken, Buswartehäuschen und Verkehrsinseln ist verboten.
    (6) Plakatträger dürfen nicht unmittelbar an Bäumen angebracht werden. Plakatträger, die an Baumschutzelementen angebracht werden, dürfen lediglich mit isolierten Draht, Kabelbinder etc. befestigt werden. Die Befestigungsmaterialien sind bei Abnehmen der Plakatträger vollständig zu entfernen.
    (7) Plakatträger sind so zu befestigen, dass sie gegen starken Wind geschützt sind.
  • Alle Wahlplakate sind spätestens 7 Tage nach einer Wahl zu entfernen. Sollten Wahlplakate nicht zu den angegebenen Fristen entfernt worden sein, erfolgt die Entfernung durch die Stadt Wiesloch im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten der dafür verantwortlichen Partei bzw. Wählervereinigung. Für jedes Plakat wird eine Pauschale in Höhe von 25,00 € geltend gemacht.
  • Ansprechpartner der Straßenverkehrsbehörde:
    Herr Morlock, Telefon: 06222/84-4941, j.morlock@wiesloch.de

Änderungen in den Wahlbezirken

Die Stadt Wiesloch hat zur kommenden Landtagswahl am 08.03.2026 kleine Änderungen in der Wahlbezirkseinteilung vorgenommen. Auf der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 15.02.2026 zugesandt wird, ist der Wahlbezirk sowie das Wahllokal ersichtlich.
Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro Wiesloch, telefonisch unter 06222/84-4444 oder per Mail buergerbuero@wiesloch.de gerne zur Verfügung.

Landtagswahl: Linktipps

Wahlergebnisse:

Bundestagswahl 2025

Europa- und Kommunalwahl 2024

  • Gemeinderat
    Gewählt wurden:
    GRÜNE: Marion Schmidt, Gabriela Lachenauer, Bettina Zedlitz, Marlena Kröhn, Maximilian Mischke.
    CDU: Markus Grimm, Barbara Dortants, Jutta Hilswicht, Klaus Pfaff, Holger Mengesdorf, Michael Wanner, Michael Glaser
    FWV: Monika Rausch-Förster, Jochen Filsinger, Helmut Pfeifer, Michael Schindler, Jan Pfeifer
    SPD: Richard Ziehensack, Philip Rothenhöfer, Anke Schroth, Sara Lee Holzmeier
    WGF: Orhan Bekyigit, Tim Waibel
    AWL: Uwe Bergmeier, Reiner Breining
    FDP: Dr. Matthias Spanier
    Zum Wahlergebnis
  • Ortschaftsrat Baiertal
    Gewählt wurden:
    CDU: Michael Glaser, Markus Grimm, Christian Filsinger, Sabrina Sauer, Bertram Schäfer, Nicole Ritzhaupt, Werner Schubert
    SPD: Dominik Vogel, Prof. Gert Weisskirchen, Gisela Konrad
    FWV: Jochen Filsinger, Daniel Schmitt
    Zum Wahlergebnis
  • Ortschaftsrat Schatthausen
    Gewählt wurden:
    FWV: Patrick Schulz, Lutz Römmer, Harry Schilles, Ulvi Bern
    CDU: Dr. Florian Lietzmann, Barbara Dortants, Jochen Rösch
    SPD: Lothar Hoffmann, Dr. Christoph Aly
    GRÜNE: Barbara Greiner
    Zum Wahlergebnis
  • Kreistag
    Gewählt wurden: 
    CDU: Dr. Jörn Döring
    GRÜNE: Gerhard Gebhard
    FW: OB Dirk Elkemann
    SPD: Richard Ziehensack
    Zum Wieslocher Wahlergebnis
    Zum Wahlergebnis des Rhein-Neckar-Kreises
  • Europawahl
    Zum Wahlergebnis

Oberbürgermeisterwahl 2023

Dirk Elkemann mit Sohn Max und Lebensgefährtin Lena Keller sowie Bürgermeister Ludwig Sauer.
Dirk Elkemann mit Sohn Max und Lebensgefährtin Lena Keller sowie Bürgermeister Ludwig Sauer. | © Stadt Wiesloch

Herzlichen Glückwunsch an Dirk Elkemann zur Wiederwahl zum Oberbürgermeister von Wiesloch.
Das vorläufige Ergebnis steht fest: Dirk Elkemann wurde mit 87,70 % gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 19,28 %. 

Bundestagswahl 2021

Endergebnisse der Bundestagswahl am 26.09.2021 für den Wahlkreis 277 können Sie auf der Seite Wahlergebnisse. einsehen.

Vorläuftige Wahlergebnisse des Landes:
Nach Parteien
Nach Kandidaten

Landtagswahl 2021

Endergebnisse der Landtagswahl am 14.03.2021.
Wahlergebnisse Wahlbezirk 37 Wiesloch
Wahlergebnisse Rhein-Neckar-Kreis

Kommunalwahlen 2019

Bundestagswahlen, 2017

Landtagswahl, 2016

Oberbürgermeisterwahlen, 2015

Am 4. Oktober wählten die Wieslocher Bürgerinnen und Bürger Herrn Dirk Elkemann zum neuen Oberbürgermeister der Stadt Wiesloch. Er erhielt 54,47 % der Stimmen. Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr erhielt 45,44 % der Stimmen. 19.892 Bürgerinnen und Bürger waren wahlberechtigt, die Wahlbeteiligung lag bei 45,88 %. Herr Elkemann wird am 01.01.2016 sein Amt antreten. Die Verabschiedung des amtierenden Oberbürgermeisters Franz Schaidhammer und die offizielle Amtseinführung von Dirk Elkemann findet im Rahmen des Neujahrsempfangs am 10. Januar 2016 statt.

Kommunal- und Europawahlen, 2014

Bundestagswahl, 2013

Volksabstimmung S 21

Volksabstimmung S 21-Kündigungsgesetz, 2011

Landtagswahl 2011

Kommunal- und Europawahl 2009

Bundestagswahl 2009

Oberbürgermeisterwahl, 2008

Kontakt

Anschrift

Wahlen, Statistiken
Marktstraße 13
69168 Wiesloch

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Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr