Dienstleistungen
Als Verpflichteter nach dem Geldwäscherecht müssen Sie im besonderen Maße mit Behörden zusammenarbeiten.
In bestimmten Fällen müssen Sie der zuständigen Behörde unentgeltlich
Die Unterlagen können Sie wie folgt vorlegen:
Das Regierungspräsidium in dessen Bezirk Sie wohnen.
keine
keine
keine
keine
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz -GwG):
01.07.2025 Innenministerium Baden-Württemberg