Dienstleistungen
Als Finanzunternehmen sind Sie verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten, sowie einen Stellvertreter zu bestellen.
Güterhändler, die mit hochwertigen Gütern handeln, können in einigen Bundesländern durch Allgemeinverfügung verpflichtet sein, eine Geldwäschebeauftragten zu bestellen.
Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, auf Antrag befreien lassen. Es muss sichergestellt sein, dass auch ohne einen Geldwäschebeauftragten, alle im Geldwäschegesetz genannten Verpflichtungen eingehalten werden.
Dazu zählt, dass Sie als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz nachweisen, dass:
Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Das Regierungspräsidium in dessen Bezirk Sie wohnen.
Keine
bitte wenden Sie sich an das zuständige Regierungspräsidium
Circa 6 Wochen
keine
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG):
20.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg