Dienstleistungen
Wenn Ihr Bewohnerparkausweis verloren geht oder beschädigt ist, können Sie den Bewohnerparkausweis neu beantragen. Den Antrag können Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.
Richtiger Ansprechpartner sind in Baden-Württemberg die unteren Straßenverkehrsbehörden, in der Regel das Landratsamt oder die jeweilige Stadtverwaltung.
Sie haben Ihre Sonderparkberechtigung oder Ihren Bewohnerparkausweis verloren oder dieser ist beschädigt.
Der Ersatz ist sofort nach dem bemerkten Verlust zu beantragen, wenn die Sonderparkberechtigung weiter in Anspruch genommen werden soll.
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkbevorrechtigung kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
29.09.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg