Hochstamm- und Strauchpflanzaktion

Bayrische Weinbirne.
Bayrische Weinbirne. | © Stadt Wiesloch

Zur Förderung der Artenvielfalt und im Rahmen der Biotopvernetzung unterbreitet die Stadt Wiesloch interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Angebot, hochstämmige Obstbäume bewährter, traditioneller Sorten zu beziehen. Damit leisten Sie einen Beitrag zur Erhaltung wertvoller Lebensräume und zur Förderung der biologischen Vielfalt.

Auf Wieslocher, Schatthäuser und Baiertaler Gemarkung können, für 30 € Eigenbeteiligung pro Hochstamm, unbegrenzt Bäume pro Bestellung erworben werden. Es stehen Hochstämme von Apfel, Birne, Zwetschge, Süßkirsche, Reneklode und Mirabelle zur Auswahl. Standortgerechte, einheimische Sträucher sind für 5 € zu erhalten. Zur Auswahl stehen dieses Jahr Haselnuss, Roter Hartriegel, Schwarzdorn, Hundsrose, Faulbaum, Kreuzdorn, Schwarzer Holunder, Liguster, Gemeiner und Wolliger Schneeball, Pfaffenhütchen und Gemeine Heckenkirsche.

Mit der Pflanzung dieser Gehölze können Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt wertvoller Lebensräume und zur Förderung der Artenvielfalt leisten.

Infos/Termine Herbst 2026

Genauere Informationen sowie Bestellzettel gibt es hier im Download-Bereich oder per Mailanfrage an umweltschutz@wiesloch.de (Telefon 84-4974). 

Die Bestellungen müssen bis spätestens 16. Oktober 2026 per Post oder per E-Mail eingegangen sein. Nach der Bestellung erhalten Sie eine Rechnung, die vor Abholung der Bäume und Sträucher zu begleichen ist.

Ausgabetermin an der Stadtgärtnerei, Großwiese 1:
Samstag, 7. November 2026, von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr.

Selbstabholende an der Baumschule in Mauer:
Selbstabholende müssen auch im Voraus die Rechnung bezahlen. An der Baumschule kann nicht bezahlt werden!
Selbstabholende sollten sich vier Tage vor dem gewünschten Abholtermin mit der Baumschule in Verbindung setzen. 
Kontakt: Müller Lebensraum Garten, Am Sandgraben 2, 69256 Mauer, Telefon 06226 784320, Fax 06226 7843211

Wichtige Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Bestellen Sie bitte nur dann Bäume, wenn Sie die notwendige Pflege (bis zu wöchentlichem Wässern in trockenen Monaten der ersten zwei Jahre, Erziehungsschnitt, Baumscheibe hacken etc.) gewährleisten können
  • Nachbarschaftskonflikte sollten vorher ausgeräumt werden.
  • Die Grenzabstände betragen im Außenbereich für Steinobst bis 4 m Höhe 2 m, höhere Bäume 3 m, für stark wüchsiges Kernobst 2 m.
  • In ausgewiesenen Reblagen gilt der doppelte Grenzabstand. Für Sträucher und Hecken beträgt der Grenzabstand bis zu einer Höhe von 1.80 m 0.50 m. Höhere Sträucher müssen einen der Mehrhöhe entsprechenden größeren Grenzabstand bekommen.
  • Im Innenbereich gilt für Kern- und Steinobstbäume auf schwach und mittelstark wachsender Unterlage bis 4 m Höhe ein Grenzabstand von 1 m. Es empfiehlt sich jedoch, mindestens 3 m Abstand zu halten.
  • Höhere Obstbäume müssen 3 m Abstand haben, Obstbäume auf stark wachsenden Unterlagen und veredelte Walnussbäume 4 m, unveredelte Walnussbäume 8 m.
  • Bei unserer Aktion können nur Hochstämme, keine Halbstämme, bestellt werden!

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