Dienstleistungen
Den Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) können Handwerksbetriebe nutzen, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind und ihren Service -und Werkstattwagen ständig in unmittelbarer Nähe benötigen.
Er ist in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der MRN anerkannt.
Diese sind:
Zudem können Sie ihn in der Technologieregion Karlsruhe verwenden. Diese Region umfasst die Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie die Stadt Karlsruhe und die Stadt Baden-Baden.
Es besteht in zumutbarer Entfernung zu Ihrem Einsatzort keine Parkmöglichkeit für den Service- oder Werkstattwagen Ihres Betriebes? Mit dem Handwerkerparkausweis können Sie den Wagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken:
Die Nutzung des Handwerkerparkausweises kann jederzeit widerrufen werden, besonders bei
Hinweis: Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis der MRN nicht möglich. Benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone, müssen Sie vor Ort einen gesonderten Antrag stellen.
Gültigkeit: ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr
die für den Betriebssitz zuständige Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde ist
im hessischen und rheinland-pfälzischen Bereich der MRN:
im baden-württembergischen Bereich der MRN:
Den Handwerkerparkausweis können Betriebe beantragen, die folgende Kriterien erfüllen:
Sie beantragen den Regionalen Handwerkerparkausweis bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
In den hessischen und rheinland-pfälzischen Teilen der MRN sind die Straßenverkehrsbehörden in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen angesiedelt. In Baden-Württemberg gibt es zusätzlich auch einige örtliche Verkehrsbehörden, die den Handwerkerparkausweis ausstellen können.
Ab sofort können Sie den Antrag über ein digitales Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Behörde stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihrer Behörde oder hier: Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH
keine
bei Neubeantragung: je Ausweis EUR 195,00
Der Handwerkerparkausweis kann für bis zu drei Fahrzeuge erteilt werden. In diesem Fall werden auf die Ausweiskarte drei Kfz-Kennzeichen eingetragen. Er gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem die Originalgenehmigung im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist.
Hinweis: Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO
Handwerksbetriebe in der Metropolregion Rhein-Neckar stellen ihre Anträge auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises vollständig digital.
Was muss man wissen?
Auf einem Handwerkerparkausweis können künftig
eingetragen werden.
Damit wird klargestellt, dass ein Handwerkerparkausweis sowohl ausschließlich für Kraftfahrzeuge, ausschließlich für Anhänger als auch für eine Kombination aus beidem ausgestellt werden kann.
Die Eintragung erfolgt jeweils fahrzeugbezogen über das amtliche Kennzeichen.
Das Fahrzeug, an dem der Anhänger befestigt ist, muss über einen gültigen Handwerkerparkausweis verfügen. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Parkberechtigung.
Parkt ein Zugfahrzeug gemeinsam mit einem Anhänger im Rahmen einer handwerklichen Tätigkeit, bestehen folgende Möglichkeiten:
Sind sowohl das Kennzeichen des Zugfahrzeugs als auch das Kennzeichen des Anhängers auf demselben Handwerkerparkausweis eingetragen, genügt es, diesen einen Handwerkerparkausweis gut sichtbar im Zugfahrzeug auszulegen. Diese Vorgehensweise ist nur zulässig, wenn der Anhänger am Fahrzeug angekoppelt ist.
Verfügen Zugfahrzeug und Anhänger jeweils über einen eigenen Handwerkerparkausweis, sind beide Ausweise im Zugfahrzeug auszulegen. Diese Vorgehensweise ist nur zulässig, wenn der Anhänger am Fahrzeug angekoppelt ist.
Ein Anhänger allein ist nicht parkberechtigt. Beim Parken darf ein Anhänger daher nicht alleine abgestellt werden, sondern muss mit dem zugelassenen Zugfahrzeug verbunden sein.
Was wird benötigt?
Was kostet der digitale HWPA?
12 Monate gültig.
Wie kann der HWPA genutzt werden?
An wen wende ich mich bei Fragen?
So funktioniert es:
Sollten Sie Unterstützung beim digitalen Antrag benötigen, stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie über die folgende Internetseite.
30.10.2024 Metropolregion Rhein-Neckar GmbH
Ergänzung durch Stadt Wiesloch