Dienstleistungen

Bei der Zulassung eines Neufahrzeugs, das aus dem Ausland eingeführt wurde, sind gesonderte Bestimmungen zu beachten.
Nähere Informationen folgen in Kürze
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Wenn Sie ein aus dem Ausland eingeführtes Neufahrzeuges zulassen möchten, werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen benötigt.
Bitte beachten Sie, dass - je nach Einzelfall - noch weitere Dokumente erforderlich sein können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.
(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)
* in Einzelfällen weitere Gebühren möglich.
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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis