Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Sperrung der Rathaus-Tiefgarage vom 5. bis 12.08.2025
Von Dienstag, 05.08., bis einschließlich Dienstag, 12.08.2025 ist die Rathaus-Tiefgarage wegen Arbeiten an den Brandschutzeinrichtungen und der Notfallbeleuchtung gesperrt.
Parkplatzsuchende können in diesem Zeitraum auf das Cityparkhaus im Palatin oder den Parkplatz am Alten Schlachthof ausweichen. Der Zugang für Fußgängerinnen und Fußgänger ins Verwaltungszentrum ist durch die Tiefgarage möglich, wird aber wegen der zu erwartenden Lärm- und Schmutzentwicklung nicht empfohlen. Als Alternative sollten Fußgängerinnen und Fußgänger den Eingang „Röhrbuckel“ wählen.
Für Besucherinnen und Besucher des Verwaltungszentrums mit einer Schwerbehinderung (blauer Parkausweis) wird für die Dauer der Tiefgaragensperrung in der Röhrgasse auf Höhe der Stadtmauer ein zusätzlicher Schwerbehindertenparkplatz ausgewiesen. Der Zugang zum Verwaltungszentrum kann dann über den Eingang „Röhrbuckel“ erfolgen.

Baustelle einrichten

Bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen können, müssen Sie für die Einrichtung einer Baustelle einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Beantragen Sie einen Baustrom- und Bauwasseranschluss beziehungsweise klären Sie Nutzungsmöglichkeiten.
  • Stellen Sie eine Zufahrtsmöglichkeit für Baufahrzeuge her.
  • Beantragen Sie die Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser, Gas und eventuell Telekommunikation.
  • Wenn Sie die Straßenfläche beim Bauen benutzen, müssen Sie dies genehmigen lassen.
  • Eventuell müssen Sie der zuständigen Stelle die Einrichtung der Baustelle ankündigen (Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle nach Baustellenverordnung).
  • Bauschutt und Bauabfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Details erfahren Sie bei Ihrem Stadt- oder Landkreis.

Achtung: Jede Baustelle muss so eingerichtet sein, dass die Beschäftigten gegen Unfälle geschützt sind. Als Bauherrin oder Bauherr tragen Sie die öffentlich-rechtliche Verantwortung gegenüber anderen Personen.

Deshalb sollten Sie folgende Maßnahmen beachten:

  • Hinterlegen Sie auf der Baustelle alle wichtigen Telefonnummern: Notarzt, Polizei, Feuerwehr, Stadtwerke beziehungsweise Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser, Gas.
  • Stellen Sie eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bereit.
  • Bringen Sie Schilder "Baustelle betreten verboten" in ausreichender Zahl gut sichtbar an.
  • Schließen Sie frühzeitig eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie eine Brandversicherung ab.
  • Sichern Sie die Baustelle immer soweit wie möglich ab (Einzäunung, Baugrubensicherung, Markierung von Gefahrenpunkten, Beleuchtung).

Vertiefende Informationen

Kapitel "Bodeneigenschaften" in der Lebenslage "Grundstück"

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 31.05.2019 freigegeben.