Rathauswegweiser und Formulare
Organisationsplan (PDF | 50 KB) (Stand April 2025)
Organisationsplan (PDF | 50 KB) (Stand April 2025)
Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.