Richtiger Umgang mit anfallendem Grünschnitt
Vor allem im Frühjahr fällt vermehrt Grünschnitt bei der Gartenarbeit an, etwa beim Mähen oder bei Pflegeschnitten an Hecken und Sträuchern.
Diese Abfälle dürfen nicht illegal in der Natur entsorgt werden, da dies den heimischen Pflanzen nachhaltig schaden kann und die Ausbreitung invasiver Arten begünstigt.
Die Stadt Wiesloch weist mit einer Beschilderung an zwei Stellen entlang des Dämmelwaldes und an drei Stellen am Waldrand des Sandbrunnenwegs und Sandpfadwegs in Frauenweiler darauf hin, dass das Abladen von Grünschnitt in der freien Natur gesetzlich verboten ist und mit hohen Bußgeldern geahndet wird.
Gleichzeitig werden Bürgerinnen und Bürger auf richtige Entsorgungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht. Zusätzlich zur Entsorgung in der Biotonne können größere Mengen kostenfrei bei der AVR abgegeben werden.
Wir bitten darum, die Hinweise zu beachten und Grünschnitt nicht illegal zu entsorgen, um die Natur zu schützen und unnötige Kosten zu vermeiden.