Rücksicht auf unseren Friedhöfen
Gemeinsam die Würde dieser besonderen Orte bewahren.
Die Wieslocher Friedhöfe sind Orte der Ruhe, des Gedenkens und der Besinnung. Sie bieten Angehörigen und Besucherinnen und Besuchern Raum, um Abschied zu nehmen, Erinnerungen zu bewahren und einen Moment der Stille zu finden.
In den vergangenen Wochen wurde die Friedhofsverwaltung wiederholt auf das Befahren der Friedhofsanlagen mit Fahrrädern sowie auf das Mitführen von Hunden angesprochen. Deshalb möchte die Stadtverwaltung die geltenden Regelungen noch einmal in Erinnerung rufen und um Verständnis für deren Einhaltung bitten.
Das Befahren der Friedhofsanlagen mit Fahrrädern ist nicht gestattet. Radfahrende werden gebeten, beim Betreten der Friedhöfe abzusteigen und ihr Fahrrad zu schieben. So können die Ruhe der Anlage und die Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher gleichermaßen gewahrt werden.
Ebenso ist das Mitführen von Hunden auf den Friedhöfen nicht erlaubt. Friedhöfe sind Orte des würdevollen Gedenkens und deshalb nicht zum Ausführen von Hunden vorgesehen. Die Stadt bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Verständnis und um Beachtung dieser Regelung.
Mit gegenseitiger Rücksichtnahme können alle Besucherinnen und Besucher dazu beitragen, dass die Friedhöfe auch weiterhin Orte bleiben, an denen Trauer, Erinnerung und Besinnung ihren angemessenen Platz finden.
Bürgermeister Ludwig Sauer betont: „Unsere Friedhöfe sind weit mehr als öffentliche Grünanlagen – sie sind Orte der Erinnerung, des Abschieds und des stillen Gedenkens. Gerade deshalb ist ein respektvoller Umgang so wichtig. Ich bitte alle Besucherinnen und Besucher herzlich, durch gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der geltenden Regeln dazu beizutragen, dass diese besondere Atmosphäre für alle erhalten bleibt. Dafür danke ich Ihnen sehr.“