Dienstleistungen
Die Spitzenverbände, die sich in der Liga der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen haben, erhalten eine institutionelle Förderung durch das Land Baden-Württemberg. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids können die Fördermittel hier abgerufen werden und im Folgejahr der Verwendungsnachweis über die Fördermittel eingereicht werden.
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk der Verband seinen Sitz hat.
Sie sind ein Spitzenverband in der Liga der freien Wohlfahrtspflege und haben bereits einen Zuwendungsbescheid vom Regierungspräsidium erhalten.
Verwendungsnachweise sind bis spätestens 01.06. des auf die Bewilligung folgenden Kalenderjahres einzureichen.
Im Rahmen des Verwendungsnachweises ist ein Teilrechnungsabschluss vorzulegen.
Keine
Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.
Keine
28.07.2026 Regierungspräsidium Stuttgart