Dienstleistungen
Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzliche Aufgabe der Mitwirkung in jugendgerichtlichen Strafverfahren. Sie wird bei Strafverfahren gegen junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 20 Jahren tätig.
Mehr dazu:
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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 23.03.2009