Dienstleistungen
Die Städtebauförderung in Baden-Württemberg fördert städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung mit einem Gesamtfördersatz von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Mit einem Neuantrag haben Sie die Möglichkeit, die Aufnahme einer städtebaulichen Erneuerungs- oder Entwicklungsmaßnahme in das Städtebauförderungsprogramm des jeweiligen Jahres zu beantragen.
Das Regierungspräsidium in dessen Bezirk sich die Kommune befindet.
Zuwendungsempfänger sind in Baden-Württemberg befindliche Gemeinden, Zweckverbände nach den Bestimmungen des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und Planungsverbände nach § 205 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), die eine städtebauliche Erneuerungs- oder Entwicklungsmaßnahme durchführen.
Notwendig ist die Bündelung von Einzelmaßnahmen mit dem Ziel, ein abgegrenztes Sanierungsgebiet im Rahmen eines städtebaulichen Erneuerungsprozesses von flächenhaften Missständen zu befreien.
Die Durchführung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme setzt eine ausreichende planerische Vorbereitung voraus. Für die Antragstellung müssen daher sowohl ein gesamtörtliches Entwicklungskonzept (GEK) als auch ein daraus abgeleitetes integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das jeweilige Sanierungsgebiet vorliegen.
1. Antragstellung
2. Bewilligung
3. Mitteilungspflichten
Dem zuständigen Regierungspräsidium unverzüglich schriftlich mitzuteilen ist, wenn
Die Fristen können Sie der jährlichen Programmausschreibung entnehmen.
Bitte laden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.
keine
Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.
09.10.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg