Verbrennung pflanzlicher Abfälle
Verbrannt werden dürfen nur im Ausnahmefall pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen und die wegen ihrer Beschaffenheit nicht in den Boden eingearbeitet werden können.
Onlineantrag und Formulare
- Wsl Umwelt: Formular Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Formular Verbrennung pflanzlicher Abfälle
- Wsl Umwelt: Merkblatt Verbrennen pflanzlicher Abfälle Merkblatt über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle gibt es einige Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen. Siehe verlinktes Merkblatt.
Verfahrensablauf
Bitte lesen Sie sich das Merkblatt durch und füllen Sie das Formular. Abgabe des Formulars zur Anzeige der pflanzlichen Abfallverbrennung.
Fristen
Das Verbrennen größerer Mengen pflanzlicher Abfälle ist mindestens 3 Tage vorher anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
Ausgefülltes Formular
Kosten
Keine
Hinweise
Verstöße gegen vorstehende Festsetzungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden. Falls andere als auf dem Grundstück angefallene pflanzliche Gartenabfälle verbrannt werden, kann gegen Sie eine Geldbuße verhängt werden.
Freigabevermerk
30.05.2023, Ordnungsamt Wiesloch