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Leistungen

Verbrennung pflanzlicher Abfälle

Verbrannt werden dürfen nur im Ausnahmefall pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen und die wegen ihrer Beschaffenheit nicht in den Boden eingearbeitet werden können.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle gibt es einige Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen. Siehe verlinktes Merkblatt.

Verfahrensablauf

Bitte lesen Sie sich das Merkblatt durch und füllen Sie das Formular. Abgabe des Formulars zur Anzeige der pflanzlichen Abfallverbrennung.

Fristen

Das Verbrennen größerer Mengen pflanzlicher Abfälle ist mindestens 3 Tage vorher anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefülltes Formular

Kosten

Keine

Hinweise

Verstöße gegen vorstehende Festsetzungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden. Falls andere als auf dem Grundstück angefallene pflanzliche Gartenabfälle verbrannt werden, kann gegen Sie eine Geldbuße verhängt werden.

Freigabevermerk

30.05.2023, Ordnungsamt Wiesloch