Dienstleistungen
Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung erhalten. Dies gilt für:
Eine zusätzliche Förderung ist insbesondere möglich bei:
Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen und durch Zuschüsse.
Der geförderte Wohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zur Selbstnutzung zugunsten von Haushalten mit niedrigeren Einkommen gebunden.
Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm
Einen Antrag können Sie über das Förderportal der L-Bank stellen (Z15 Online Antrag | L-Bank).
Die zuständige Stelle (Wohnraumförderungsstelle) prüft im Portal Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu. Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.
Die L-Bank hilft Ihnen unter der Telefonnummer 0800/150-3030 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider; Mo. – Fr. 8.00 bis 16.30 Uhr) vor allem auch bei Finanzierungsfragen.
Achtung: Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung. Sie können mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko beginnen, wenn Ihnen der Eingang des vollständigen und prüffähigen, unterschriebenen Antrags von der zuständigen Stelle (Wohnraumförderungsstelle) bestätigt wurde.
Es besteht grundsätzlich keine Antragsfrist.
Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Die benötigen Unterlagen finden Sie in der Unterlagen-Checkliste für Ihre Baufinanzierung bei der L-Bank: Unterlagen-Checkliste.
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.
27.02.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg