Die Voraussetzungen für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU entsprechen im Wesentlichen denjenigen der Niederlassungserlaubnis.
§ 9a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU)
18.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg
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