Jugendgemeinderat
Alle Informationen rund um die Sitzungen sind im Ratsinformationssystem RIS-Portal veröffentlicht. Die Bekanntmachungen der Tagesordnungen erfolgen auf der Seite Öffentliche Bekanntmachungen.
Alle Informationen rund um die Sitzungen sind im Ratsinformationssystem RIS-Portal veröffentlicht. Die Bekanntmachungen der Tagesordnungen erfolgen auf der Seite Öffentliche Bekanntmachungen.
Der Jugendgemeinderat wird von Wieslochs Jugendlichen im Alter von 14 bis 21 Jahren gewählt. Er berät über Themen, die insbesondere Kinder und Jugendliche betreffen.
Der Jugendgemeinderat wird im rollierenden System gewählt: Die Wahlen finden alle 1,5 Jahre statt, hierbei werden 6 junge Menschen gewählt. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Dieses rollierende System gewährleistet, dass nicht das komplette Gremium auf einmal ausgetauscht wird. Hiervon profitieren insbesondere die neu gewählten jungen Menschen, die durch den Jugendgemeinderat zum ersten Mal mit der Kommunalpolitik in Kontakt kommen.
Bei öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates haben die Jugendgemeinderäte ein Rederecht zu Tagesordnungspunkten, die den Themenkreis des Jugendgemeinderates betreffen.
Die nächsten Wahlen zum Jugendgemeinderat finden vom 18. bis 22. November 2024 statt.
Bewerbungsformular (PDF | 277 KB)
Kandidieren können alle jungen Menschen zwischen 14 und 22 Jahren, die in Wiesloch oder den Ortsteilen wohnen, oder hier eine Schule besuchen oder eine Ausbildung machen und bereit sind, sich mit Interesse und Engagement für Jugendthemen in Wiesloch einzusetzen. Die Amtszeit im Jugendgemeinderat beträgt 3 Jahre. Staatsangehörigkeit und Schulzugehörigkeit spielen bei der Zugehörigkeit und Kandidatur zum Jugendgemeinderat keine Rolle.
Die Mitgliedschaft im Jugendgemeinderat bietet jungen Menschen vielfältige Möglichkeiten an demokratischen Entscheidungen mitzuwirken, sich in das Leben in der Stadt Wiesloch einzubringen, Erfahrungen zu sammeln und die eigene Persönlichkeit zu stärken. Eine Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Jugendgemeinderat etwa zur Beilage zu Bewerbungen, ist jederzeit möglich.
Bewerbungen sind bis zum 15.10.2024 möglich.
Interessierte Jugendliche können sich bei Fragen an die Geschäftsstelle des Jugendgemeinderats wenden, Kontaktdaten siehe unten.