Dienstleistungen
Der Investitionspakt unterstützt Kommunen bei der baulichen Sanierung und dem Ausbau von Sportstätten.
Die jährlichen Sachstandsberichte dienen der Evaluation und laufenden Begleitung des städtebaulichen Vorhabens. Diese sind jährlich mit einer aussagekräftigen Darstellung des aktuellen Stands vorzulegen. Mit einem Sachstandsbericht haben Sie die Möglichkeit, eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu beantragen.
Das Regierungspräsidium in dessen Bezirk sich die Kommune befindet.
Der Bund-Länder-Investitionspakt wird seit dem Jahr 2023 nicht fortgesetzt und befindet sich in der Abwicklungsphase.
1. Sachstandsbericht
2. Mitteilungspflichten
Dem zuständigen Regierungspräsidium unverzüglich schriftlich mitzuteilen ist, wenn
Die Fristen können Sie der jährlichen Programmausschreibung entnehmen.
Bitte laden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.
Antragstellung und Beratung: keine
Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.
19.10.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg