Dienstleistungen
Die Städtebauförderung in Baden-Württemberg fördert städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung mit einem Gesamtfördersatz von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Mit einem Aufstockungsantrag haben Sie die Möglichkeit, eine Erhöhung der bisher bewilligten Finanzhilfen und eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu beantragen.
Das Regierungspräsidium in dessen Bezirk sich die Kommune befindet.
Zuwendungsempfänger sind in Baden-Württemberg befindliche Gemeinden, Zweckverbände nach den Bestimmungen des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und Planungsverbände nach § 205 Absatz 4 BauGB, die eine städtebauliche Erneuerungs- oder Entwicklungsmaßnahme durchführen.
Ein Aufstockungsantrag kann nur für laufende, bereits in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommene städtebauliche Erneuerungs- oder Entwicklungsmaßnahmen gestellt werden.
1. Antragstellung
2. Bewilligung
3. Mitteilungspflichten
Dem zuständigen Regierungspräsidium unverzüglich schriftlich mitzuteilen ist, wenn
Die Fristen können Sie der jährlichen Programmausschreibung entnehmen.
Bitte laden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.
Antragstellung und Beratung: keine
Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.
19.10.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg