Lebenslagen
Zu den Zielgruppen des Jugendwohnens zählen nach § 13 Abs. 1 SGB VIII sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen und nach § 13 Abs.3 SGB VIII junge Menschen, die während ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung auf das Angebot des Jugendwohnens angewiesen sind.
Je nach Zielgruppe unterscheiden sich Konzeption und Betreuungsschlüssel in den jeweiligen Jugendwohnheimen. Für die Unterbringung in einem Jugendwohnheim müssen die Aufnahme-Voraussetzungen entsprechend der jeweiligen Konzeption vorliegen.
In Baden-Württemberg umfassen die Angebote unter anderem:
Informationen darüber, welche Jugendwohnheime vorgehalten werden, erteilen die jeweiligen Stadt- und Landkreise als örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII):
18.09.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg