Lebenslagen

Symbolfoto Spielzeug-Bagger auf einem Spielplatz.

Sperrung der Rathaus-Tiefgarage vom 5. bis 12.08.2025
Von Dienstag, 05.08., bis einschließlich Dienstag, 12.08.2025 ist die Rathaus-Tiefgarage wegen Arbeiten an den Brandschutzeinrichtungen und der Notfallbeleuchtung gesperrt.
Parkplatzsuchende können in diesem Zeitraum auf das Cityparkhaus im Palatin oder den Parkplatz am Alten Schlachthof ausweichen. Der Zugang für Fußgängerinnen und Fußgänger ins Verwaltungszentrum ist durch die Tiefgarage möglich, wird aber wegen der zu erwartenden Lärm- und Schmutzentwicklung nicht empfohlen. Als Alternative sollten Fußgängerinnen und Fußgänger den Eingang „Röhrbuckel“ wählen.
Für Besucherinnen und Besucher des Verwaltungszentrums mit einer Schwerbehinderung (blauer Parkausweis) wird für die Dauer der Tiefgaragensperrung in der Röhrgasse auf Höhe der Stadtmauer ein zusätzlicher Schwerbehindertenparkplatz ausgewiesen. Der Zugang zum Verwaltungszentrum kann dann über den Eingang „Röhrbuckel“ erfolgen.

Besondere Wohnformen

Neben dem Wohnen in Mietwohnungen als Hauptmieter gibt es auch noch besondere Wohnformen, die meist auf eine Gruppe mit speziellen Bedürfnissen zugeschnitten sind, die besondere gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen. Dies gilt beispielsweise für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf.

Wenn diese volljährig sind, haben sie die Möglichkeit, entweder in vollständig selbstverantworteten oder teilweise selbstverantworteten Wohngemeinschaften zusammenzuleben. Damit erstreckt sich der heimrechtliche Schutz auch auf den Übergangsbereich zwischen eigener Häuslichkeit und stationärer Einrichtung auf ambulant betreute Wohngemeinschaften. Die heimrechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb solcher Wohngemeinschaften sind im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) geregelt. Vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften unterliegen nicht dem Anwendungsbereich des WTPG.

Freigabevermerk

08.08.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg