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Allgemeine Informationen

Mögliche Bestattungsarten

Erdbestattung

Die verstorbene Person wird in einem Sarg beerdigt.
Im muslimischen Gräberfeld ist die Bestattung sowohl im Sarg, als auch in Tüchern möglich.

Feuerbestattung/Urnenbestattung

Der Sarg mit der verstorbenen Person wird in einem Krematorium eingeäschert und die Aschenreste in eine Urne gefüllt. Die Urne kann in einer Reihen- oder Wahlgrabstätte, Urnenstele oder Urnenerdkammer beigesetzt werden.

Mögliche Grabarten

Wahlgrabstätten

Urnenwahlgrabstätten

Wahlgräber sind Grabstätten, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Erdbestattungen) bzw. 20 Jahren (Urnenbeisetzungen) verliehen wird. Es wird unterschieden in ein- und mehrstellige Grabstätten als Einfach- und Tiefgräber. In Wahlgrabstätten können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.
Nach Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren (Urnenbeisetzung) bzw. 25 Jahren (Erdbestattung) kann das Nutzungsrecht der Grabstätte verlängert werden und somit über Generationen als Familiengrab erhalten bleiben.
Darüber hinaus ist bei Wahlgräbern eine individuelle Grabgestaltung möglich.

Reihengrabstätten

Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren abgegeben werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.
Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.

Grabfelder mit Dauergrabpflege-Vertrag

Grabfelder mit Dauergrabpflege-Vertrag sind ein Bestattungsangebot der Stadt Wiesloch unter Mitwirkung der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG.  
Mit dem Erwerb einer Grabstätte schließen Sie einen Dauergrabpflege-Vertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG ab. Damit wird die Grabpflege für die gesamte Laufzeit garantiert. Die Grabfelder werden dauerhaft von der vor Ort tätigen Gärtnerei fachgerecht gepflegt. Die Angehörigen werden damit langfristig von der Grabpflege entlastet. Der Verband verwaltet treuhänderisch die eingenommenen Gelder und garantiert dafür, dass die Arbeiten über die gesamte Vertragslaufzeit von einem Mitgliedsbetrieb vereinbarungsgemäß durchgeführt werden.
 
Wichtig: Kommunale Friedhofsgebühren sind im Pflegepreis nicht enthalten.

Grabmalgenehmigung

Für die Aufstellung eines Grabmals sind Regeln bezüglich der Form, des Materials, der Größe und der Bearbeitung aufgestellt. Die Ausgestaltung der Grabfläche mit verschiedenen Elementen wie Einfassungen und Platten unterliegen ebenfalls der Genehmigung.
Für den Entwurf und die Ausführung des Grabmals stehen zugelassenen Bildhauer- und Steinmetzbetriebe bereit, die vor der Anfertigung des Grabmals die entsprechende Genehmigung einholen.

Friedhofssatzung und Gebührenordnung

Die Friedhofssatzung mit Gebührenordnung (281,3 KB) bestimmt im Detail, nach welchen Prinzipien die einzelnen Gräber gegliedert sind und wie sie zu gestalten sind.

Formulare

Kontakt

Frau Molitor, Friedhofsverwaltung, Fachbereich 5
Rathaus, Zimmer 404, 2. Obergeschoss
Telefon: 06222 84 4553, Fax: 06222 84 4549
friedhofsverwaltung@wiesloch.de