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Schwermetallbelastung und Anbauverbote in Wiesloch

Die Schwermetallbelastung Wieslocher Böden ist seit dem Jahr 1979 bekannt. Ab dieser Zeit wurden in dem Gebiet über 4.000 Bodenproben untersucht, mittlerweile liegen mehr als 20.000 Einzelwerte vor. Bedenklich ist die Belastung hinsichtlich des Pfades Pflanze/Mensch, wenn zum Beispiel mit Schwermetallen angereichertes Gemüse in größeren Mengen verzehrt wird. Ebenso ist zu vermeiden, dass belastete Bauaushübe unkontrolliert in der Landschaft verbreitet werden. Auch muss darauf geachtet werden, dass Kinder beim Spielen nicht größere Mengen von belasteter Erde essen.

Schwermetallbelastung Wiesloch (1,987 MB)
Schwermetallbelastung Baiertal (413,9 KB)
Legende zu den Karten (375,3 KB)

Geschichte und Ausdehnung

In den Schichten des Muschelkalks bei Wiesloch bildete sich vor einigen Millionen Jahren eine Blei-Zink-Silber-Lagerstätte. Angereichert sind speziell die Elemente Arsen, Blei, Cadmium, Thallium und Zink sowie die ungefährlichen Metalle Barium und Eisen. Somit sind große Bereiche des Muschelkalks in Wiesloch durch geologische Vorgänge vererzt. Das heißt, dass alle Gebiete, in denen diese Gesteine oberflächennah anstehen, als potentiell stark schwermetallbelastet angesehen werden müssen.

Besonders durch den mittelalterlichen Bergbau und dessen Aufbereitungs- und Verhüttungseinrichtungen kam es zusätzlich zu einer intensiven Belastung der Böden der Gemarkung. Dies geschah durch Verschwemmungen und über den Luftweg. Ebenso kontaminiert sind die Auenbereiche der Ortsbäche, da dort mittelalterliche Schlackenhalden lagern.

Allerdings kann erfreulicherweise gesagt werden, dass bisher noch kein einziger diesbezüglicher Krankheitsfall in Wiesloch aufgetreten ist. Alle Maßnahmen dienen also der Vorbeugung.


Bauaushübe

Je nach Höhe der Kontamination dürfen schwermetallbelastete Bauaushübe nur noch mit Einschränkungen an anderen Orten eingesetzt werden. Oftmals müssen sie sogar in spezielle Deponien verbracht werden. Man versucht dadurch zu verhindern, dass wie früher geschehen, die Kontamination weiter verbreitet wird. Die Folge wäre nämlich, dass so für immer mehr Flächen Anbauverbote ausgesprochen werden müssten.

Um den Grad der Belastung festzustellen, sind in weiten Teilen der Gemarkung bei Baumaßnahmen vorangehende Fachuntersuchungen vorgeschrieben. Hierbei werden repräsentative Proben aller mächtigeren Aushubschichten auf die Metalle Arsen, Blei, Cadmium, Thallium und Zink untersucht. Es werden die Gesamtgehalte und die Wasser-Eluate gemessen.

Der Gesetzgeber hat für alle giftigen Metalle nach der Höhe der Belastung gestaffelte Grenzwerte (sogenannte Zuordnungswerte, Z-Werte) hinsichtlich der Gesamtgehalte und Eluate festgelegt. Maßgebend für die Einstufung in die Z-Klassen ist derjenige Einzelwert, der die höchste Klasse erreicht.


Anbauhinweise für verschiedene Nutzpflanzen

Durch verschiedene Nutzpflanzen können die örtlich stark erhöhten Gehalte der genannten Metalle in Oberböden deutlich angereichert werden. So speichern bestimmte Kohlarten Thallium, und Weizen nimmt leicht Cadmium auf. Gelangen diese Pflanzen in den Nahrungskreislauf, so sind langfristig gesundheitliche Schäden nicht auszuschließen.

Aufgrund dieser Herausforderung stellt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Untere Bodenschutzbehörde eine interaktive Kartenanwendung zur Verfügung, mit Hilfe derer sich Erzeuger und Bewirtschafter von landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen zu den erwarteten Schadstoffbelastungen von Anbauflächen informieren und nutzungsorientierte Empfehlungen abrufen können. Zudem werden auf Einschränkungen beim Anbau hingewiesen, sowie Hinweise zur Einhaltung der zulässigen Höchstmenge und Notwendigkeit einer Vor-Ernte-Untersuchung gegeben. Die früheren Anbauverbote für bestimmte Nahrungs- und Futterpflanzen in Wiesloch, welche durch eine Allgemeinverfügung vom 20.01.1998 in Kraft traten, wurden am 01.07.2021 vom Landratsamt widerrufen und haben somit keine Gültigkeit mehr.

Internetseite Schwermetallbelastung von Böden in Folge historischen Bergbaus im Rhein-Neckar-Kreis.


Schlackenhalde

Lageplan der Wieslocher Schlackenhalte

Pressemitteilung des Rhein-Neckar-Kreises vom 07.02.2022:

Kein Schatz im Boden - Schlackenhalde im Leimbachtal ist hoch belastet
Die Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde des Landratsamtes hat im vergangenen Jahr 13 Grundstücke aus dem Bereich der Schlackenhalde Leimbachtal untersuchen lassen. Bei dieser Schlackenhalde handelt es sich um eine rund 90.000 qm große Fläche des historischen Bergbaus im Zentrum von Wiesloch (rot umrandet im Übersichtsplan) mit einer bis zu 6 Meter mächtigen Ablagerung von Erzschlacken. Vereinzelte frühere Untersuchungen im Bereich der Schlackenhalde hatten teilweise hohe Schwermetallgehalte in Boden und Grundwasser gezeigt.
 
Die Ablagerung ist seit vielen Jahren bekannt und stellt z.B. Bauherren immer wieder vor Herausforderungen: So weist die Stadtverwaltung Wiesloch auf ihrer Homepage darauf hin, dass die Schwermetallbelastung hier besonders hoch ist und Aushub als besonders überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft wird. Hauptparameter sind meist Arsen, Blei, Cadmium und Thallium.
 
Für diese Schlackenhalde, wie auch für andere Bereiche, gab es von 1998 bis 2021 Beschränkungen des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis für den Anbau bestimmter Kulturpflanzen. Diese wurden Mitte 2021 aufgehoben und durch ein digitales Informationsangebot ersetzt. Die Anwendung ist über https://arcg.is/1rDuP51 oder über die Homepage des Rhein-Neckar-Kreises aufrufbar.
 
Mit der Untersuchung der Grundstücke, darunter auch drei Kleingärten, sollte geprüft werden, ob im Boden sogenannte Prüf- oder Maßnahmenwerte nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) überschritten werden. Es wurden jedoch nicht nur die obersten Bodenschichten, sondern soweit vorhanden auch Wasser aus Gartenbrunnen untersucht.
 
Bei dem überwiegenden Teil der 13 Grundstücke hat sich bei der Probenahme gezeigt, dass der Boden aus aufgefülltem Material besteht und Schlackenbruch enthält. Auf fast allen Grundstücken wurden hohe Belastungen mit Arsen und Schwermetallen gefunden, die Prüf- oder Maßnahmenwerte nach der BBodSchV überschreiten. Diese Werte wurden mit dem Ziel festgelegt, Gesundheitsgefahren für den Menschen abzuwehren, die mit direkten oder indirekten Auswirkungen eines verunreinigten Bodens verbunden sind. Der Prüfwert ist ein Signalwert, bei dessen Überschreitung eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann und somit weitere Sachverhaltsermittlungen notwendig werden.
 
Was bedeutet das für die Nutzung der Grundstücke?
Eine erhöhte Exposition gegenüber diesen Schadstoffen, hauptsächlich über eine orale Aufnahme durch Nahrung bzw. Bodenmaterial, kann zu diversen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Bei Aufenthalt auf der Fläche wird vom Gesundheitsamt und der Bodenschutzbehörde dringend empfohlen, direkten Kontakt mit dem Boden, die Aufnahme von Staub oder gar Bodenpartikeln zu vermeiden. Insbesondere Kinder sind stärker gefährdet als erwachsene Personen, da eine hohe Exposition gegenüber den betreffenden Schadstoffen die kindliche Entwicklung stören kann.
 
Falls sich Kleinkinder in betroffenen Garten- und Grünflächen aufhalten, sollte vorsorglich für Spielbereiche zum Sandeln und Buddeln ausschließlich ein eingefasster Sandspielkasten mit Spielsand, Grabesperre und Drainage zur Ableitung des Niederschlagswassers angeboten werden, damit ein direkter Kontakt mit dem belasteten Boden vermieden wird.
 
Bei Anbau von Gemüse besteht ein sehr hohes Risiko, dass die zulässigen Höchstmengen nach der EU-Kontaminantenverordnung, insbesondere für Cadmium, überschritten werden. Daher wird, wie auch im digitalen Informationsangebot dargestellt, vom Gemüseanbau auf den Grundstücken im Bereich der Schlackenhalde eindringlich abgeraten. Zusätzliche Informationen liefert der Leitfaden zum Anbau von Nahrungs- und Futterpflanzen auf mit Arsen und Schwermetallen belasteten Böden im Rhein-Neckar-Kreis auf der Homepage des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreises. Das Landratsamt rät dazu, das Grundwasser aus den Gartenbrunnen nicht zur Gartenbewässerung oder zum Spielen zu verwenden.
 
Mit diesen Maßnahmen können Gefahren abgewehrt werden. Darüber hinaus ist eine Sanierung stark erschwert und nur durch einen umfassenden Bodenaustausch möglich. Ausgehobenes Bodenmaterial ist nicht frei verwendbar, sondern muss entsorgt werden.
 
Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises steht gerne für eventuelle Fragen über gesundheitsgefährdende Bodenschadstoffe zur Verfügung. Für Fragen zu Bodenuntersuchungen oder Anbauempfehlungen steht die Bodenschutzbehörde zur Verfügung.


Kontakt, weitere Informationen

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz, General-Sigel-Straße 12, 74889 Sinsheim,
Telefon 07261 94665300, http://www.rhein-neckar-kreis.de.

oder:
Büro BDU/Dr. Ludwig Hildebrandt, Wiesloch, Telefon 06222 54929