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Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis

Bodenrichtwerte der Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet

Die städtebaulichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 wurden am 17.03.2022 durch den Gutachterausschuss beschlossen.
Die Bodenrichtwerte mit den örtlichen Fachinformationen können auf der Internetseite des Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) eingesehen werden.

Die Bodenrichtwerte (und Flächenangaben) für die Steuererklärung zur neuen Grundsteuer können kostenfrei über das Internet-Portal https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de abgerufen werden.

Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu/Grundvermoegen+_Grundsteuer+B_

Verkehrswertermittlung

Von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken können Verkehrswertermittlungen erstellt werden. Die Wertermittlungen können bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Gutachterausschuss in Auftrag gegeben werden.

Mietspiegel

Die Stadt Wiesloch verfügt über keinen eigenen Mietspiegel. Auskünfte bezüglich ortsüblicher Mieten können daher von der Stadtverwaltung nicht erteilt werden. Für Mieter oder Vermieter besteht die Möglichkeit, sich gegebenenfalls an die jeweiligen Interessenvertretungen zu wenden.

Kontakt:

Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis
Weberstraße 4, 69181 Leimen
Telefon 06224 5739530
E-Mail: verwaltung@gaasornk.de
Internetseite: www.gaasornk.de