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Hauptfriedhof Wiesloch

Hauptfriedhof Wiesloch

Folgende Grabarten werden angeboten

  • Urnenwahlgrabstätten
    Urnenwahlgrabstätten dienen ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre. Es sind bis zu vier Urnenbeisetzungen möglich. Auf dem Hauptfriedhof besteht die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bestattungsangeboten zu wählen. In einem Feld ohne Gestaltungsrichtlinien sind Grababdeckungen sowie Einfassungen zulässig.
  • Urnengemeinschaftsanlage
    Auch hier besteht nur die Möglichkeit eine Urne beizusetzen. Auf einer Stele kann der Name der/des Verstorbenen angebracht werden.
  • Anonyme Urnengrabstätten
    In dem Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen wird jeder Urne ein bestimmter Bestattungsplatz zugewiesen. Auf dem Grabfeld dürfen keine Namen oder sonstige Angaben, die auf die Person des oder der Verstorbenen hinweisen, angebracht werden. Das Grabfeld wird von der Stadt angelegt und unterhalten. Die Beisetzung wird von der Stadt ohne Beisein von Angehörigen oder anderen Personen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt und die Stelle der Beisetzung durchgeführt. Bei dieser Beisetzungsart ist zu bedenken, dass die Angehörigen des/der Verstorbenen keine Grabstätte für Abschied und Trauerbewältigung aufsuchen können.
  • Wahlgrabstätten
    Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen wird und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber/der Erwerberin bestimmt wird. Es wird unterschieden in ein- und mehrstellige Grabstätten als Einfach- und Tiefgräber. In Wahlgrabstätten können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren kann das Nutzungsrecht der Grabstätte verlängert werden und somit über Generationen als Familiengrab erhalten bleiben. Darüber hinaus ist bei Wahlgräbern eine individuelle Grabgestaltung möglich.
  • Reihengrabstätten
    Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren abgegeben werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. 

Besondere Grabfelder

Urnenwahlgrabfeld (Feld 17), mit Dauergrabpflege-Vertrag

Gärtnerbetreutes Urnenwahlgrabfeld

Es können hier maximal 2 Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, bei einer weiteren Beisetzung ist die Verlängerung der Nutzungszeit sowie der Pflegevereinbarung erforderlich.
Mit dem Erwerb einer Grabstätte schließen Sie einen Dauergrabpflege-Vertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG ab, siehe Seite Allgemeine Informationen.

Urnenreihengrabfeld (Feld 17), mit Dauergrabpflege-Vertrag

Gärtnerbetreutes Urnenreihengrabfeld

Hier ist nur eine Urnenbeisetzung möglich. Nach Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren wird das Grab aufgelöst und die Grabausstattung entfernt.
Mit dem Erwerb einer Grabstätte schließen Sie einen Dauergrabpflege-Vertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG ab, siehe Seite Allgemeine Informationen.

Ruhegarten (Feld 19), mit Dauergrabpflege-Vertrag

Im „Ruhegarten“ werden Wahl- oder Reihengräber angeboten, die über die gesamte Ruhezeit gepflegt werden.
Mit dem Erwerb einer Grabstätte schließen Sie einen Dauergrabpflege-Vertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG ab, siehe Seite Allgemeine Informationen.

Garten der Erinnerung (Feld 20), mit Dauergrabpflege-Vertrag

Garten der Erinnerung

Im Jahre 2010 wurde der Garten der Erinnerung angelegt. Dort sind individuelle Bestattungen und Beisetzungen möglich.
In einem Wahlgrab mit Tief- oder Normalbettung, in einem Reihengrab (hier kann nur eine Person bestattet werden), in einem Urnenwahlgrab mit bis zu vier Urnen, eine Baumbestattung sowie eine Urnenbeisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage. Bei der Baumbestattung sowie in der Urnengemeinschaftsanlage kann nur eine Urne beigesetzt werden.
Mit dem Erwerb einer Grabstätte schließen Sie einen Dauergrabpflege-Vertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG ab, siehe Seite Allgemeine Informationen.

Naturnahe Bestattungen (Feld 21), mit Dauergrabpflege-Vertrag

Ab Juni/Juli 2023 bietet die Stadt Wiesloch die Möglichkeit der naturnahen Bestattung an. Zwischen Blühwiese und Sandsteinmauer werden Urnenwahlgräber als auch Urnenreihengräber unter Weinreben angeboten.

Kirschblütengarten (Felder 24 und 25), mit Dauergrabpflege-Vertrag

In dem sogenannten Erweiterungsteil des Hauptfriedhofes wurde ein weiteres gärtnergepflegtes Grabfeld, der „Kirschblütengarten“, der seinen Namen den großen Kirschbäumen verdankt, angelegt.
Es werden Grabstätten für Urnenbeisetzungen mit individuellem Grabmal als Reihen – bzw. Wahlgrab angeboten.
In der Urnengemeinschaft werden mehrere Urnen beigesetzt. Immergrüne Bodendecker sorgen für eine dauerhaft attraktive Begrünung der Grabstätte.
Mit dem Erwerb einer Grabstätte schließen Sie einen Dauergrabpflege-Vertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG ab, siehe Seite Allgemeine Informationen.

Grabfeld für Stillgeborene Kinder und Kindergräber

Grabfeld für stillgeborene Kinder

Das Grabfeld wurde im Mai 2011 eingeweiht. In diesem Grabfeld besteht die Möglichkeit Kinder bis zu 10 Jahren in Einzelgrabstätten zu bestatten. Stillgeborene Kinder können in einer Gemeinschaftsanlage bestattet werden.
   

Muslimisches Grabfeld (Feld 31)

Alle Grabstätten im muslimischen Grabfeld werden als Wahlgrabstätten veräußert, d. h. werden zunächst für 25 Jahre erworben, können nach Ablauf beliebig lange weiter angekauft werden und somit über Generationen im Familienbesitz bleiben.
Die Bestattung ist sowohl im Sarg, als auch im Tuch möglich. Alle Grabstätten wurden in Richtung Südosten nach Mekka ausgerichtet.
Eine Bestattung ist nur möglich, wenn der / die Verstorbene in Wiesloch seinen / ihren Wohnsitz hatte.

Standort

Hauptstraße 170, Wiesloch
Der Friedhof ist während der Tageszeit geöffnet.
Verkehrsanbindung: Bus Linie SWEG 709, Haltestelle Friedhof
Größe des Friedhofs: 4,2 ha
Sitzplätze in der Kapelle: 133
Übersichtsplan des Friedhofs (418,6 KB)

Historie

Im Jahr 1908/1909 wurde der Friedhof Wiesloch vom heutigen Schillerpark in das Gebiet Lempenseitenäcker verlegt. Die erste Belegung fand im Sommer 1909 statt. Die Friedhofskapelle wurde im Jahr 1953 nach Plänen des Stadtbaumeisters Johann Treu errichtet. Im Laufe des folgenden Jahrhunderts wurde der Friedhof in mehreren Abschnitten erweitert, die letzte fand 1989 statt.

Pressemitteilungen

Presseinfo vom 02.06.2023: Erweiterung Kirschblütengarten und Friedweinberg
Auf dem Wieslocher Hauptfriedhof wurde der beliebte Kirschblütengarten erweitert und ein neues, naturnahes Bestattungsfeld mit Friedweinberg angelegt.

Leiter der Stadtgärtnerei Rüdiger Hilswicht, Alexander Wagner (Florapark), Klimaschutzmanagerin Rebekka Vollmer, BM Ludwig Sauer, Miriam Maisenhölder von der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner und Bernd Holaschke, Team Florapark/ Friedhof. 

Seit 2020 werden auf dem Hauptfriedhof Wiesloch im Kirschblütengarten (Feld 24) gärtnerisch gepflegte Grabfelder angeboten. „ein wahres Erfolgsmodell“ so Bürgermeister Ludwig Sauer beim Vor-Ort-Termin bei der Vorstellung des neuen Abschnitts.
Die Nachfrage nach gärtnerisch gestalteten Gräberfeldern mit garantierter Pflege über die gesamte Ruhezeit der Grabstätten erforderte die Erweiterung des Kirschblütengarten in Feld 25. Die Gräberanlage wurde durch die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner geplant und soll in drei Bauabschnitten entstehen. Im ersten Bauabschnitt wurden aktuell 24 Urnengrabstätten angelegt. Für den zweiten Bauabschnitt werden die erforderlichen Mittel im Haushalt 2024 beantragt. Der dritte Bauabschnitt erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Der Wegebau und die Infrastruktur wurden von der Stadtgärtnerei, Abteilung Friedhof, liebevoll hergerichtet.

Die Bepflanzung und Pflege der Anlage wird vom Florapark Wagner übernommen. „Wir haben Stauden und neue Bodendecker-Formen angelegt, alles als naturnahe und insektenfreundliche Bepflanzung“, so Alexander Wagner vom Florapark, „wir wollen abwechslungsreiche und neuartige Möglichkeiten ausprobieren, die gegen Sonne und Trockenheit widerstandsfähig sind und gut aussehen“. Die Nutzungsberechtigten schließen beim Kauf einer Grabstätte mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner einen Pflegevertrag über die gesamte Laufzeit ab. Die Genossenschaft verwaltet treuhänderisch die eingenommenen Gelder und sorgt dafür, dass die Pflege der Grabstätte und des Umfeldes über die gesamte Vertragslaufzeit von einem Mitgliedsbetrieb vereinbarungsgemäß durchgeführt wird.

BM Ludwig Sauer, Klimaschutzmanagerin Rebekka Vollmer, Leiter der Stadtgärtnerei Rüdiger Hilswicht.

Auf Antrag der CDU Fraktion wurde eine weitere Bestattungsform „naturnahe Bestattungen“, ein Friedweinberg, auf dem Hauptfriedhof Wiesloch erarbeitet und umgesetzt.
Angeboten werden in Feld 21 neben einer Blumenwiese/Blühwiese, umgeben von einer Trockenmauer aus Sandsteinen, Urnenwahlgräber (2 Urnen) und Urnenreihengräber um sechs Rebstöcke, die von den Winzern von Baden gespendet wurden. Jedes Urnengrab wurde mit einem Sandsteinfindling angelegt, auf dem Grabplattenbeschriftungen mit Namen und Sterbedaten angebracht werden können. Als Ablagefläche für Blumen dienen große Sandsteine, die von allen Seiten zugänglich sind. Die Umsetzung erfolgte über die Friedhofsmitarbeiter, die anschließend auch die zukünftige Pflege übernehmen.

Weitere Infos siehe Seite Friedhöfe.