Schottergärten - lebendig und bunt?
Die Stadtverwaltung hat mit ihrem neuen
Schottergarten-Flyer (564,6 KB)
eine Faltblatt herausgegeben, das die vermeintlichen Vorteile von geschotterten Gärten entlarvt und Tipps für pflegeleichte, lebendige und zeitgemäße Gärten aufzeigt, inklusive Linktipps.

Schotterfläche in einem Wieslocher Vorgarten, Laub sammelt sich in den Steinritzen. Pflegeleichte Begrünung mit Golderdbeeren, einem niedrigen Bodendecker. Blaue Traubenhyazinthen als pflegeleichte, zuverlässige Frühlingsblüher. Glockenblumen mögen gerne Halbschatten, ideal für viele Vorgärten. Garten-Wollbienen besuchen gerne blühenden Salbei, der zudem pflegeleicht ist. Blühende Herbstastern, ein insektenfreundlicher Farbklecks im Staudenbeet. Gartendeko: Eidechsen freuen sich über sonnige Steine und Totholz-Elemente.

Vermeintliche Vorteile von geschotterten Gärten
- Ordentliches Erscheinungsbild bei geringem Pflegeaufwand
- Günstig im Unterhalt (spart den Gärtner)
ABER...
- auch Schottergärten brauchen viel Pflege, oft mehr als grüne Gärten!
- Laub muss regelmäßig entfernt werden. Durch Laubfall (auch außerhalb des eigenen Gartens) und dessen Verrottung entsteht ein Nährboden für Samen, sodass schon nach kurzer Zeit verschiedenste Pflanzen auf der Fläche wachsen.
- das ›Unkraut‹ muss gejätet werden.
- auch mit viel Pflege werden die Steine irgendwann dreckig und der strahlende Eindruck verblasst mit der Zeit.
- neben den hohen Herstellungskosten entsteht also auch ein hoher Aufwand an Pflege.
Nachteile für Natur und Klima
- Für das Klima: Im Sommer entstehen Hitzeinseln, die auch nachts keine Abkühlung bringen. Bewachsene Naturböden kühlen immer.
- Regen kann kaum versickern. Bei Starkregen drohen die Überlastung der Kanalisation und in der Folge Überflutungen, z.B. von Kellern.
- Nur wenige Pflanzen und Tiere können hier Nahrung finden und leben.
- Viele wertvolle Quadratmeter Boden werden der Natur, dem Klimaschutz und der Artenvielfalt entzogen.
- Für das Stadtbild: Sterile, tote Räume bieten einen öden, farblosen Anblick.
Tipps für pflegeleichte, lebendige, zeitgemäße Gärten
Es gibt viele heimische Pflanzen, die uns die Pflege leicht machen.
- Immergrüne Bodendecker verhindern unerwünschten Bewuchs. Zu empfehlen sind zum Beispiel Elfenblume, Kleines Immergrün, Zwergmispel, Glockenblume, Johanniskraut und Thymian.
- Stauden sind mehrjährig und winterfest. Sie bieten Nahrung für Schmetterlinge und Bienen. Sie müssen nur einmal im Jahr geschnitten werden. Zu den heimischen Arten gehören Lavendel, Sonnenhut, Königskerze, Veilchen, Rosmarin, Salbei und Primeln.
- Zwiebelpflanzen sind als Frühlingsblüher ganz wichtige erste Bienen- und Hummelnahrungspflanzen. So zum Beispiel. Schneeglöckchen, Krokusse, Tulpen, Narzissen, Maiglöckchen und Blaustern.
- Blüten- und Beerensträucher bieten Nistplätze und Nahrung für Vögel und Insekten. Farbe zu jeder Jahreszeit bringen zum Beispiel Johannisbeere, Felsenbirne, Fingerstrauch, Wolliger Schneeball, Faulbaum und Hamamelis.
Rechtslage
Schottergärten sind nach dem Naturschutzgesetz und der Landesbauordnung für Baden-Württemberg nicht zulässig.
- § 9 LBO: Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.
- § 21a LNatSchG: Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 LBO.
Was tut Wiesloch zusätzlich?
Der Gemeinderat hat beschlossen, in allen künftigen Bebauungsplänen festzusetzen, dass
- Freiflächen im Bereich privater Baugrundstücke unversiegelt zu belassen, gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu erhalten sind.
- wasserdichte oder nicht durchwurzelbare Materialien (Folie, Vlies) nur für Teiche zulässig sind.
- großflächig mit Steinen, Kies, Schotter oder sonstigen vergleichbaren losen Materialschüttungen bedeckte Flächen unzulässig sind.
Die Baurechtsbehörden können auf dieser Rechtsgrundlage sogar den Rückbau von Schottergärten verfügen.
Empfehlenswerte Internetseiten
Kontakt
Frau Dreyer, Umweltbeauftragte und Lokale Agenda, Fachbereich 5
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