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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Wiesloch ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den offiziellen Internetauftritt www.wiesloch.de der Stadt Wiesloch.

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG        
    - Gescannte und oftmals auch externe PDF-Dateien, wie beispielsweise Bebauungspläne und andere Planungsunterlagen, können nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. 
    - Aufklappbare Boxen: An einigen Stellen der Webseite nutzen wir aufklappbare Textboxen (sogenannte Akkordeons und Jalousien), die nicht mit der Tastatur bedient werden können. Wir arbeiten hierfür an einer barrierefreien Lösung.
    - In die Webseite über Links oder iFrames eingebundene Inhalte von Dritten, können nichtbarrierefreie Inhalte enthalten.

    b) Unverhältnismäßige Belastung   
    - Eigens erstellte PDF-Dokumente können Inhalte enthalten, welche nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung stehen. Bei Neuerstellung von eigenen pdf-Dokumenten bemühen wir uns, diese weitestgehend barrierefrei aufzubereiten. 

    Inhalte in leichter Sprache und Gebärdensprachenvideos werden in 2023 erarbeitet und eingebunden.

    Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 14.03.2020 erstellt.
    Die Erklärung wurde zuletzt am 25.07.2023 überprüft.
  4. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte können bei folgender Stelle eingeholt werden:
    Stadt Wiesloch, Frau Fritz
    Internetbeauftragte der Stadtverwaltung Wiesloch
    Telefon:06222 84 4103, Fax: 06222 84 4109
    E-Mail: webmaster@wiesloch.de
  5. Durchsetzungsverfahren
    Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Wiesloch wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
     
    Falls die Stadt Wiesloch nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
     
    Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
    Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
    Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
    Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart
    Telefon: 0711 279 3360
    E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
     
    Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
     
    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.